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Keine K.O.-Tropfen-Falschmeldungen: Till Lindemann triumphiert über den „Spiegel

Published On: 18. Juli 2023 12:15

BERLIN/HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, dass der Frontsänger Till Lindemann Frauen bei „Rammstein“-Konzerten mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol sexuell gefügig gemacht hat. Dieser Vorwurf wurde gegen den Musiker im Umgang mit weiblichen Fans erhoben. Allerdings fehlt es für die Erhebung dieses schwerwiegenden Verdachts an ausreichenden Beweisen, wie Lindemanns Anwaltskanzlei Schertz & Bergmann in einer Pressemitteilung erklärt. Keine eidesstattliche Versicherung unterstützt den „Spiegel“-Bericht.

Das Gericht begründet die einstweilige Verfügung damit, dass keine Aussage der Zeuginnen den Verdacht stützt, dass Lindemann Frauen bei Konzerten mit Hilfe von K.O.-Tropfen, Alkohol oder Drogen betäubt hat, um sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Der Spiegel hatte in seiner Titelgeschichte „Der Fall Rammstein“ am 10. Juni über Vorwürfe mehrerer Frauen berichtet. Der Artikel wurde auch online unter dem Titel „Sex, Macht, Alkohol – Was die jungen Frauen aus der Row Zero berichten“ veröffentlicht.

Die Anwälte von Lindemann betonen, dass die unzureichenden eidesstattlichen Versicherungen der angeblichen Zeuginnen besonders relevant sind, da der Spiegel seine Berichterstattung auf angebliche Gespräche mit einem Dutzend Frauen und mehrere eidesstattliche Versicherungen gestützt hat. Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel außerdem weitere falsche Tatsachenbehauptungen untersagt. Die Anwälte bezeichnen die Berichterstattung zum Thema „MeToo“ als völlig aus dem Ruder gelaufen. Die Medien ignorieren zunehmend die Vorgaben der Rechtsprechung für eine Verdachtsberichterstattung. Es werden immer wieder schwerwiegende Vorwürfe berichtet, obwohl nur einseitige Aussagen vorliegen und strafrechtliche Ermittlungen nicht eingeleitet wurden oder noch am Anfang stehen. Dadurch kommt es zu massiven Vorverurteilungen. Lindemann wird nun auch gegen andere Medien gerichtlich vorgehen, die die Vorwürfe des Spiegels weiterverbreitet oder ähnliche Behauptungen aufgestellt haben. (fh)

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Keine K.O.-TropfenFake News: Till Lindemann siegt gegen „Spiegel“

BERLIN/HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, der Frontsänger Till Lindemann habe Frauen bei „Rammstein“-Konzerten mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol sexuell gefügig machen lassen. Das ist der Hauptvorwurf, der dem Musiker im Umgang mit weiblichen Fans gemacht wird. Doch für die Erhebung dieses schwerwiegenden Verdachts fehle es an dem „erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen“, schreibt Lindemanns Anwaltskanzlei Schertz & Bergmann in einer Pressemitteilung. Keine eidesstattliche Versicherung stützt „Spiegel“-Bericht Konkret heiße es in der Begründung des Gerichts zum Erlaß der einstweiligen Verfügung: „Keine Aussage der Zeuginnen, welche ihre Angaben an Eides statt versichert haben bzw. gegenüber den Autorinnen der Antragsgegnerin getätigt haben, trägt den Verdacht, daß der Antragsteller Frauen bei Konzerten mit Hilfe von K.O.-Tropfen/Alkohol/Drogen betäubt hat

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