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Keine Schnellverfahren erlaubt: Linnemann erhält Bauchklatscher bei Forderung nach Freibad

Published On: 18. Juli 2023 12:15

Schnellverfahren unzulässig: Kritik an Linnemanns Forderung nach schnellerer Bestrafung von Freibad-Gewalttätern

Der Vorschlag des neuen CDU-Generalsekretärs, Gewalttäter in Freibädern im Schnellverfahren abzuurteilen, wird von einigen Mitgliedern der eigenen Partei kritisiert. Die Justizminister von Berlin und Rheinland-Pfalz, Felor Badenberg (CDU) und Herbert Mertin (FDP), haben die Forderung zurückgewiesen und betont, dass beschleunigte Verfahren nur bei eindeutiger Beweislage in Betracht kommen. Linnemann hatte gefordert, dass Personen, die mittags im Freibad Gewalttaten begehen, abends vor Gericht stehen und verurteilt werden sollten.

Berlins Justizsenatorin Badenberg erklärte, dass solche Verfahren bei Jugendlichen nicht angewendet werden können. Die Staatsanwaltschaften prüfen im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren vorliegen. Letztendlich entscheiden jedoch die Gerichte über die Durchführung. Mertin betonte, dass rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung nicht einfach über Bord geworfen werden sollten. Das beschleunigte Verfahren könne nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen angewendet werden und sei bei jugendlichen Straftätern unzulässig.

Es bleibt zweifelhaft, ob die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren in den Fällen von Gewalttaten in Schwimmbädern gegeben sind. Die Kritiker betonen, dass die Anwendung solcher Verfahren sorgfältig geprüft werden müsse und nicht pauschal bei allen Fällen von Gewalt in Freibädern zum Einsatz kommen könne

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Schnellverfahren unzulässigBauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung

Schnellverfahren unzulässig: Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung Schnellverfahren unzulässig: Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung Schnellverfahren unzulässig: Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung Forderung bei geltender Rechtslage nicht umsetzbar: Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler Schnellverfahren unzulässig  Der Vorschlag des neuen CDU-Generalsekretärs, Freibad-Gewalttäter im Schnellverfahren abzuurteilen, stößt in den eigenen Reihen auf Kritik. Dies sei bei Jugendlichen ohnehin „unzulässig“. BERLIN. Die Justizminister von Berlin und Rheinland-Pfalz, Felor Badenberg (für CDU) und Herbert Mertin (FDP), haben die Forderung des designierten CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann zurückgewiesen, Gewalttäter in Freibädern schneller zu bestrafen. Beide verwiesen übereinstimmend darauf, daß beschleunigte Verfahren nur bei „eindeutiger Beweislage“ in Betracht kommen. Linnemann hatte gefordert, wer mittags im Freibad Menschen angreife, müsse abends vor dem Richter

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