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Keine Schnellverfahren erlaubt: Linnemann erleidet Bauchklatscher mit Freibad-Forderung

Published On: 18. Juli 2023 18:05

Schnellverfahren unzulässig: Kritik an Linnemanns Forderung nach schnellerer Bestrafung von Freibad-Gewalttätern

Die Forderung des neuen CDU-Generalsekretärs, Gewalttäter in Freibädern schneller abzuurteilen, stößt auf Kritik. Die Justizminister von Berlin und Rheinland-Pfalz haben den Vorschlag zurückgewiesen und betont, dass beschleunigte Verfahren nur bei eindeutiger Beweislage in Betracht kommen. Linnemann hatte gefordert, dass Gewalttäter, die mittags im Freibad Menschen angreifen, abends vor dem Richter stehen und verurteilt werden sollten.

Kritik an Linnemanns Vorschlag

Die Justizsenatorin von Berlin, Felor Badenberg, erklärte, dass solche Verfahren bei Jugendlichen nicht angewendet werden können. Die Staatsanwaltschaften prüfen im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für beschleunigte Verfahren vorliegen. Letztendlich entscheiden jedoch die Gerichte über die Durchführung. Herbert Mertin, Justizminister von Rheinland-Pfalz, betonte, dass rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung nicht über Bord geworfen werden sollten. Er bezweifelte zudem, ob die Voraussetzungen für beschleunigte Verfahren bei jugendlichen Straftätern in den Schwimmbadfällen gegeben sind.

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Schnellverfahren unzulässigBauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung

Schnellverfahren unzulässig: Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung Schnellverfahren unzulässig: Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung Schnellverfahren unzulässig: Bauchklatscher für Linnemann bei Freibad-Forderung Forderung bei geltender Rechtslage nicht umsetzbar: Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler Schnellverfahren unzulässig  Der Vorschlag des neuen CDU-Generalsekretärs, Freibad-Gewalttäter im Schnellverfahren abzuurteilen, stößt in den eigenen Reihen auf Kritik. Dies sei bei Jugendlichen ohnehin „unzulässig“. BERLIN. Die Justizminister von Berlin und Rheinland-Pfalz, Felor Badenberg (für CDU) und Herbert Mertin (FDP), haben die Forderung des designierten CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann zurückgewiesen, Gewalttäter in Freibädern schneller zu bestrafen. Beide verwiesen übereinstimmend darauf, daß beschleunigte Verfahren nur bei „eindeutiger Beweislage“ in Betracht kommen. Linnemann hatte gefordert, wer mittags im Freibad Menschen angreife, müsse abends vor dem Richter

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