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Till Lindemann besiegt „Spiegel“ in Bezug auf Fake News über K.O.-Tropfen

Published On: 18. Juli 2023 18:05

BERLIN/HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, dass der Frontsänger Till Lindemann Frauen bei „Rammstein“-Konzerten mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol sexuell gefügig gemacht hat. Die Anwaltskanzlei Schertz & Bergmann, die Lindemann vertritt, erklärt in einer Pressemitteilung, dass es für diesen schwerwiegenden Verdacht an ausreichenden Beweisen fehle. Das Gericht begründet die einstweilige Verfügung damit, dass keine eidesstattlichen Versicherungen der Zeuginnen den Verdacht stützen, dass Lindemann Frauen betäubt habe, um sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen. Der Spiegel hatte in einem Artikel über Vorwürfe mehrerer Frauen berichtet, jedoch konnte das Gericht dem Spiegel weitere falsche Tatsachenbehauptungen untersagen.

Die Anwälte von Lindemann betonen, dass die unzureichenden eidesstattlichen Versicherungen der angeblichen Zeuginnen besonders relevant sind, da der Spiegel seine Berichterstattung auf diese gestützt hat. Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel auch untersagt, weitere falsche Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Die Anwälte kritisieren die Berichterstattung zum Thema „MeToo“ als völlig aus dem Ruder gelaufen und werfen den Medien vor, die Vorgaben der Rechtsprechung für eine Verdachtsberichterstattung zu ignorieren. Sie betonen, dass Vorverurteilungen stattfinden, obwohl es nur einseitige Aussagen gibt und keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet wurden. Lindemann wird nun auch gegen andere Medien gerichtlich vorgehen, die die Vorwürfe des Spiegels weiterverbreitet haben.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg verbietet dem Spiegel 18 Passagen über „Rammstein“. Die Anwälte von Lindemann betonen, dass der Spiegel die Berichterstattung auf angebliche Gespräche mit einem Dutzend Frauen und mehreren eidesstattlichen Versicherungen gestützt hat. Sie halten dies für unzureichend und kritisieren die Medien für ihre Verdachtsberichterstattung. Lindemann wird nun rechtliche Schritte gegen andere Medien einleiten, die ähnliche Behauptungen aufgestellt haben

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Keine K.O.-TropfenFake News: Till Lindemann siegt gegen „Spiegel“

BERLIN/HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, der Frontsänger Till Lindemann habe Frauen bei „Rammstein“-Konzerten mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol sexuell gefügig machen lassen. Das ist der Hauptvorwurf, der dem Musiker im Umgang mit weiblichen Fans gemacht wird. Doch für die Erhebung dieses schwerwiegenden Verdachts fehle es an dem „erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen“, schreibt Lindemanns Anwaltskanzlei Schertz & Bergmann in einer Pressemitteilung. Keine eidesstattliche Versicherung stützt „Spiegel“-Bericht Konkret heiße es in der Begründung des Gerichts zum Erlaß der einstweiligen Verfügung: „Keine Aussage der Zeuginnen, welche ihre Angaben an Eides statt versichert haben bzw. gegenüber den Autorinnen der Antragsgegnerin getätigt haben, trägt den Verdacht, daß der Antragsteller Frauen bei Konzerten mit Hilfe von K.O.-Tropfen/Alkohol/Drogen betäubt hat

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