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Till Lindemann gewinnt gegen „Spiegel“ in Bezug auf Fake News über K.O.-Tropfen

Published On: 19. Juli 2023 15:41

BERLIN/HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, dass der Frontsänger Till Lindemann Frauen bei „Rammstein“-Konzerten mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol sexuell gefügig gemacht hat. Lindemanns Anwaltskanzlei Schertz & Bergmann erklärt, dass es für diesen schwerwiegenden Verdacht an ausreichenden Beweisen fehlt. Das Gericht stützt sich dabei auf die fehlenden eidesstattlichen Versicherungen der Zeuginnen, die den Verdacht nicht bestätigen können. Der Spiegel hatte in einem Artikel über Vorwürfe mehrerer Frauen berichtet, jedoch wurden diese Behauptungen nun gerichtlich untersagt. Lindemanns Anwälte bezeichnen die Berichterstattung als „völlig aus dem Ruder gelaufene Verdachtsberichterstattung zum Thema ‚MeToo'“ und kündigen an, auch gegen andere Medien vorzugehen, die ähnliche Behauptungen verbreiten.

Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, dass Till Lindemann Frauen bei „Rammstein“-Konzerten mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol sexuell gefügig gemacht hat. Lindemanns Anwälte betonen, dass es an ausreichenden Beweisen für diese schwerwiegenden Vorwürfe fehlt. Das Gericht stützt sich dabei auf die fehlenden eidesstattlichen Versicherungen der Zeuginnen, die den Verdacht nicht bestätigen können. Der Spiegel hatte in einem Artikel über Vorwürfe mehrerer Frauen berichtet, jedoch wurden diese Behauptungen nun gerichtlich untersagt. Lindemanns Anwälte bezeichnen die Berichterstattung als „völlig aus dem Ruder gelaufene Verdachtsberichterstattung zum Thema ‚MeToo'“ und kündigen an, auch gegen andere Medien vorzugehen, die ähnliche Behauptungen verbreiten.

Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, dass der Frontsänger Till Lindemann Frauen bei „Rammstein“-Konzerten mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol sexuell gefügig gemacht hat. Lindemanns Anwälte betonen, dass es an ausreichenden Beweisen für diese schwerwiegenden Vorwürfe fehlt. Das Gericht stützt sich dabei auf die fehlenden eidesstattlichen Versicherungen der Zeuginnen, die den Verdacht nicht bestätigen können. Der Spiegel hatte in einem Artikel über Vorwürfe mehrerer Frauen berichtet, jedoch wurden diese Behauptungen nun gerichtlich untersagt. Lindemanns Anwälte bezeichnen die Berichterstattung als „völlig aus dem Ruder gelaufene Verdachtsberichterstattung zum Thema ‚MeToo'“ und kündigen an, auch gegen andere Medien vorzugehen, die ähnliche Behauptungen verbreiten

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Keine K.O.-TropfenFake News: Till Lindemann siegt gegen „Spiegel“

BERLIN/HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, der Frontsänger Till Lindemann habe Frauen bei „Rammstein“-Konzerten mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol sexuell gefügig machen lassen. Das ist der Hauptvorwurf, der dem Musiker im Umgang mit weiblichen Fans gemacht wird. Doch für die Erhebung dieses schwerwiegenden Verdachts fehle es an dem „erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen“, schreibt Lindemanns Anwaltskanzlei Schertz & Bergmann in einer Pressemitteilung. Keine eidesstattliche Versicherung stützt „Spiegel“-Bericht Konkret heiße es in der Begründung des Gerichts zum Erlaß der einstweiligen Verfügung: „Keine Aussage der Zeuginnen, welche ihre Angaben an Eides statt versichert haben bzw. gegenüber den Autorinnen der Antragsgegnerin getätigt haben, trägt den Verdacht, daß der Antragsteller Frauen bei Konzerten mit Hilfe von K.O.-Tropfen/Alkohol/Drogen betäubt hat

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