Die Macht einer Wählergemeinschaft: Wie sie die Stadt Speyer mit ihrer Antidiskriminierungsagenda herausfordert
Antidiskriminierungsagenda“: Wie eine Wählergemeinschaft die Stadt Speyer in die Knie zwingt
Die Stadt Speyer wurde vom Verwaltungsgericht dazu verpflichtet, ihre Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wenn jemand diese nutzen möchte. Allerdings gibt es eine Bedingung: Die Person muss linke Gruppierungen unterstützen. Eine Wählergemeinschaft ist mit dieser Diskriminierung nicht einverstanden und hat daher rechtliche Schritte eingeleitet. Das Gericht hat nun sein Urteil gefällt.
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Das Verwaltungsgericht hat eindeutig entschieden: Speyer muss seine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen
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„Antidiskriminierungsagenda“Wie eine Wählergemeinschaft die Stadt Speyer in die Knie zwingt
„Antidiskriminierungsagenda“: Wie eine Wählergemeinschaft die Stadt Speyer in die Knie zwingt „Antidiskriminierungsagenda“: Wie eine Wählergemeinschaft die Stadt Speyer in die Knie zwingt „Antidiskriminierungsagenda“: Wie eine Wählergemeinschaft die Stadt Speyer in die Knie zwingt Das Verwaltungsgericht entschied eindeutig – Speyer muss seine Räume zur Verfügung stellen Foto: picture alliance / CHROMORANGE | CHROMORANGE „Antidiskriminierungsagenda“ Wer in Speyer städtische Räume nutzen will, wird gezwungen, linke Gruppierungen zu unterstützen. Das will sich eine Wählergemeinschaft nicht länger bieten lassen und zieht vor Gericht. Nun ist das Urteil da. IHR DIGITALER ZUGANG. Einfach registrieren und weiterlesen. Alle Artikel auf JF online frei Die JF schon jeden Mittwoch als E-Paper und via App Frei mitdiskutieren im Kommentarbereich der JF Sie sind bereits Digital-Abonnent? Hier anmelden. Unabhängigen
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