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Ärztin schützt traumatisiertes Kind: Urteil des Amtsgerichts zum „Attest-Prozess“ zurückgezogen

Published On: 28. Juli 2023 16:23

Gerichtsreportage aus Ostfriesland

Am 27.7.23 hatte ich die Gelegenheit, als Zuschauerin an einem Berufungsverfahren in Strafsachen vor dem Landgericht Aurich teilzunehmen. Es handelte sich um einen der vielen „Attest-Prozesse“, bei denen Ärzte wegen der Ausstellung von Attesten strafrechtlich verfolgt werden. In diesem Fall ging es um eine Ärztin, die einem neunjährigen Jungen ein Maskenbefreiungsattest ausgestellt hatte. Der Junge hatte eine starke Aversion gegen Masken, da sein Vater einige Jahre zuvor durch Suizid ums Leben gekommen war, bei dem eine Tauchermaske eine Rolle spielte. Die Ärztin hatte dem Kind bereits zuvor ein Attest ausgestellt, da die Maskenproblematik in seiner Grundschule nicht ausreichend respektiert wurde. Die Mutter des Jungen hatte zudem beschlossen, ihn auf die örtliche Waldorfschule zu wechseln. In der ersten Woche des Probeunterrichts wurde ein Kind aus der Klasse positiv auf das Coronavirus getestet und das Gesundheitsamt entschied, die gesamte Klasse zu testen. Die Mutter des Jungen wurde nicht informiert und wusste nichts von der Testaktion. Das Kind war verängstigt und verspannt während des Tests, da es von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes fälschlicherweise informiert wurde, dass seine Mutter Bescheid wusste. Nach dem Vorfall litt das Kind unter Albträumen, Aggressionen, Schlafstörungen und Selbstisolierung aus Angst, seine Eltern zu töten. Es hatte auch kein Vertrauen mehr in seine neuen Lehrer und wollte nicht mehr zur Schule gehen. Die Mutter wandte sich an eine verständnisvolle Ärztin, die dem Jungen ein zeitlich befristetes Schulbefreiungszeugnis ausstellte, damit er sich erholen konnte. Diese Bescheinigung wurde jedoch strafrechtlich angefochten, da die Ärztin in ihrer Begründung angab, dass das Kind „anhaltend“ unter Halsschmerzen gelitten hatte.

Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Aurich

Am 27.7.23 hatte ich die Möglichkeit, als Zuschauerin an einem Berufungsverfahren in Strafsachen vor dem Landgericht Aurich teilzunehmen. Dieses Verfahren war Teil einer Reihe von „Attest-Prozessen“, bei denen Ärzte wegen der Ausstellung von Attesten strafrechtlich verfolgt werden. In diesem speziellen Fall ging es um eine Ärztin, die einem neunjährigen Jungen ein Attest ausgestellt hatte, das ihn von der Maskenpflicht befreite. Der Junge hatte eine starke Abneigung gegen Masken, da sein Vater einige Jahre zuvor durch Suizid ums Leben gekommen war, bei dem eine Tauchermaske eine Rolle spielte. Die Ärztin hatte dem Kind bereits zuvor ein Attest ausgestellt, da die Maskenproblematik in seiner Grundschule nicht angemessen behandelt wurde. Die Mutter des Jungen hatte sich entschieden, ihn auf die örtliche Waldorfschule zu schicken, da diese für ihren liebevollen und verständnisvollen Umgang mit Kindern bekannt ist. In der ersten Woche des Probeunterrichts wurde ein Kind aus der Klasse positiv auf das Coronavirus getestet und das Gesundheitsamt beschloss, die gesamte Klasse zu testen. Die Mutter des Jungen wurde nicht informiert und wusste nichts von der Testaktion. Das Kind war verängstigt und verspannt während des Tests, da es fälschlicherweise informiert wurde, dass seine Mutter Bescheid wusste. Nach dem Vorfall litt das Kind unter Albträumen, Aggressionen, Schlafstörungen und Selbstisolierung aus Angst, seine Eltern zu töten. Es hatte auch kein Vertrauen mehr in seine neuen Lehrer und wollte nicht mehr zur Schule gehen. Die Mutter wandte sich an eine verständnisvolle Ärztin, die dem Jungen ein zeitlich befristetes Schulbefreiungszeugnis ausstellte, damit er sich erholen konnte. Diese Bescheinigung wurde jedoch strafrechtlich angefochten, da die Ärztin in ihrer Begründung angab, dass das Kind „anhaltend“ unter Halsschmerzen gelitten hatte.

Gerichtsverfahren in Ostfriesland – Ein Fall von Unrecht in den Corona-Jahren

Am 27.7.23 hatte ich die Gelegenheit, als Zuschauerin an einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Aurich teilzunehmen. Dieses Verfahren war Teil einer Reihe von „Attest-Prozessen“, bei denen Ärzte wegen der Ausstellung von Attesten strafrechtlich verfolgt werden. In diesem speziellen Fall ging es um eine Ärztin, die einem neunjährigen Jungen ein Attest ausgestellt hatte, das ihn von der Maskenpflicht befreite. Der Junge hatte eine starke Abneigung gegen Masken, da sein Vater einige Jahre zuvor durch Suizid ums Leben gekommen war, bei dem eine Tauchermaske eine Rolle spielte. Die Ärztin hatte dem Kind bereits zuvor ein Attest ausgestellt, da die Maskenproblematik in seiner Grundschule nicht angemessen behandelt wurde. Die Mutter des Jungen hatte sich entschieden, ihn auf die örtliche Waldorfschule zu schicken, da diese für ihren liebevollen und verständnisvollen Umgang mit Kindern bekannt ist. In der ersten Woche des Probeunterrichts wurde ein Kind aus der Klasse positiv auf das Coronavirus getestet und das Gesundheitsamt beschloss, die gesamte Klasse zu testen. Die Mutter des Jungen wurde nicht informiert und wusste nichts von der Testaktion. Das Kind war verängstigt und verspannt während des Tests, da es fälschlicherweise informiert wurde, dass seine Mutter Bescheid wusste. Nach dem Vorfall litt das Kind unter Albträumen, Aggressionen, Schlafstörungen und Selbstisolierung aus Angst, seine Eltern zu töten. Es hatte auch kein Vertrauen mehr in seine neuen Lehrer und wollte nicht mehr zur Schule gehen. Die Mutter wandte sich an eine verständnisvolle Ärztin, die dem Jungen ein zeitlich befristetes Schulbefreiungszeugnis ausstellte, damit er sich erholen konnte. Diese Bescheinigung wurde jedoch strafrechtlich angefochten, da die Ärztin in ihrer Begründung angab, dass das Kind „anhaltend“ unter Halsschmerzen gelitten hatte

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Ärztin schützt traumatisiertes Kind – Urteil des Amtsgerichts zum „Attest-Prozess“ wurde zurückgezogen!

Gerichtsreportage aus Ostfriesland Ich hatte am 27.7.23 Gelegenheit als Zuschauerin einem Gerichtsverfahren beizuwohnen – ein Berufungsverfahren in Strafsachen vor dem Landgericht Aurich. Einer der vielen „Attest-Prozesse“. Es gibt nicht nur die bundesweit bekannten Fälle, über die alle alternativen Medien berichten. Es gibt auch viele unbekannte Ärzte, die in weniger spektakulären Fällen sich einer Strafverfolgung ausgesetzt sehen, weil sie gewissenhaft ihren Beruf ausgeübt haben. Dieser Beitrag soll eine Erinnerung sein an dunkle Zeiten. Ausführlich, damit nichts in Vergessenheit gerät. Und er soll eine Hommage sein. An ein Schulkind – stellvertretend für alle diejenigen Kinder, denen in den Corona-Jahren Unrecht widerfahren ist und die seelischen Schaden erlitten haben. An eine unerschrockene Mutter – stellvertretend für alle diejenigen Eltern, die sich schützend vor

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