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Ärztin schützt traumatisiertes Kind: Urteil des Amtsgerichts zum „Attest-Prozess“ zurückgezogen!

Published On: 28. Juli 2023 16:23

Gerichtsreportage aus Ostfriesland

Am 27.7.23 hatte ich die Gelegenheit, als Zuschauerin an einem Berufungsverfahren in Strafsachen vor dem Landgericht Aurich teilzunehmen. Es handelte sich um einen der vielen „Attest-Prozesse“, bei denen Ärzte wegen der Ausstellung von Attesten strafrechtlich verfolgt werden. In diesem Fall ging es um eine Ärztin, die einem neunjährigen Jungen ein Maskenbefreiungsattest ausgestellt hatte. Der Junge hatte eine starke Aversion gegen Masken, da sein Vater einige Jahre zuvor durch Suizid ums Leben gekommen war, bei dem eine Tauchermaske eine Rolle spielte. Die Ärztin hatte dem Kind bereits zuvor ein Attest ausgestellt, da die Maskenproblematik in seiner Grundschule nicht ausreichend respektiert wurde. Die Mutter des Jungen hatte zudem beschlossen, ihn auf die örtliche Waldorfschule zu wechseln. In der ersten Woche des Probeunterrichts wurde ein Kind aus derselben Klasse positiv auf das Coronavirus getestet und das Gesundheitsamt entschied, die gesamte Schulklasse zu testen. Die Mutter des Jungen wurde nicht informiert und wusste nichts von der Testaktion. Das Kind war verängstigt und verspannt während des Tests, musste den Vorgang zweimal wiederholen und litt anschließend unter Halsschmerzen. Die Mutter wandte sich an eine Ärztin, die dem Jungen ein zeitlich befristetes Schulbefreiungszeugnis ausstellte, damit er sich erholen konnte. Diese Bescheinigung wurde jedoch strafrechtlich angefochten, da die Ärztin in ihrer Begründung geschrieben hatte, dass das Kind „anhaltend“ unter Halsschmerzen gelitten hatte.

Hommage an ein Schulkind, eine unerschrockene Mutter und eine anständige Ärztin

Dieser Artikel soll an dunkle Zeiten erinnern und gleichzeitig eine Hommage sein. Eine Hommage an ein Schulkind, das in den Corona-Jahren Unrecht erlitten hat und seelischen Schaden erlitten hat. Eine Hommage an eine unerschrockene Mutter, die sich schützend vor ihr Kind gestellt hat. Und eine Hommage an eine anständige Ärztin, die ihrem Patienten in seiner Not geholfen hat. Es geht um einen neunjährigen Jungen, der seinen Vater durch Suizid verloren hat und eine starke Aversion gegen Masken hat. Die Ärztin, um die es hier geht, hatte ihm bereits zuvor ein Maskenbefreiungsattest ausgestellt. Als der Junge auf die örtliche Waldorfschule wechselte, wurde seine Klasse vom Gesundheitsamt getestet, da ein Kind positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Das Kind war verängstigt und verspannt während des Tests und litt anschließend unter Halsschmerzen. Die Mutter wandte sich an die Ärztin, die dem Jungen ein zeitlich befristetes Schulbefreiungszeugnis ausstellte, damit er sich erholen konnte. Diese Bescheinigung wurde jedoch strafrechtlich angefochten, da die Ärztin in ihrer Begründung geschrieben hatte, dass das Kind „anhaltend“ unter Halsschmerzen gelitten hatte.

Die Vorgeschichte und das Gerichtsverfahren

Die Vorgeschichte dieses Gerichtsverfahrens begann im Sommer 2020, als der neunjährige Junge seinen Vater durch Suizid verlor. Eine Tauchermaske spielte dabei eine Rolle, jedoch sind die genauen Umstände nicht bekannt. Das Kind hat eine starke Aversion gegen Masken entwickelt, da es weiß, dass sein Vater durch eine solche Maske ums Leben kam. In seiner Grundschule wurde diese Problematik nicht ausreichend respektiert, weshalb die Ärztin dem Kind bereits zuvor ein Maskenbefreiungsattest ausgestellt hatte. Die Mutter entschied sich zudem, ihren Sohn auf die örtliche Waldorfschule zu wechseln, da diese für einen liebevollen und verständnisvollen Umgang mit Kindern bekannt ist. In der ersten Woche des Probeunterrichts wurde ein Kind aus derselben Klasse positiv auf das Coronavirus getestet. Das Gesundheitsamt entschied daraufhin, die gesamte Schulklasse zu testen. Die Mutter des Jungen wurde nicht informiert und wusste nichts von der Testaktion. Das Kind war verängstigt und verspannt während des Tests und litt anschließend unter Halsschmerzen. Die Mutter wandte sich an die Ärztin, die dem Jungen ein zeitlich befristetes Schulbefreiungszeugnis ausstellte, damit er sich erholen konnte. Diese Bescheinigung wurde jedoch strafrechtlich angefochten, da die Ärztin in ihrer Begründung geschrieben hatte, dass das Kind „anhaltend“ unter Halsschmerzen gelitten hatte

Original Artikel Teaser

Ärztin schützt traumatisiertes Kind – Urteil des Amtsgerichts zum „Attest-Prozess“ wurde zurückgezogen!

Gerichtsreportage aus Ostfriesland Ich hatte am 27.7.23 Gelegenheit als Zuschauerin einem Gerichtsverfahren beizuwohnen – ein Berufungsverfahren in Strafsachen vor dem Landgericht Aurich. Einer der vielen „Attest-Prozesse“. Es gibt nicht nur die bundesweit bekannten Fälle, über die alle alternativen Medien berichten. Es gibt auch viele unbekannte Ärzte, die in weniger spektakulären Fällen sich einer Strafverfolgung ausgesetzt sehen, weil sie gewissenhaft ihren Beruf ausgeübt haben. Dieser Beitrag soll eine Erinnerung sein an dunkle Zeiten. Ausführlich, damit nichts in Vergessenheit gerät. Und er soll eine Hommage sein. An ein Schulkind – stellvertretend für alle diejenigen Kinder, denen in den Corona-Jahren Unrecht widerfahren ist und die seelischen Schaden erlitten haben. An eine unerschrockene Mutter – stellvertretend für alle diejenigen Eltern, die sich schützend vor

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