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Steuerzahler in Niedersachsen müssen die Kosten für die medizinische Behandlung eines abgelehnten Asylbewerbers tragen

Published On: 1. August 2023 4:03

Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen

Das Landessozialgericht Niedersachsen hat entschieden, dass der Landkreis Celle die Kosten für die Operation eines abgelehnten Asylbewerbers aus Georgien tragen muss. Die Familie des 17-jährigen Jungen war illegal nach Deutschland eingereist, um eine spezielle medizinische Behandlung für ihn zu erhalten. Der Jugendliche leidet unter verschiedenen gesundheitlichen Problemen und benötigt einen Rollstuhl. Die Asylanträge der Familie wurden abgelehnt, aber sie ließen dennoch eine teure Operation in Deutschland durchführen. Der Landkreis lehnte die Kostenübernahme ab, da die Familie ausreisepflichtig sei und kein medizinischer Notfall vorliege. Das Sozialgericht Braunschweig widersprach dieser Entscheidung und verwies auf das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und die UN-Kinderrechtskonvention.

Die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen hat zur Folge, dass die Steuerzahler nun die Kosten für die Operation des abgelehnten Asylbewerbers tragen müssen. Das Gericht argumentierte, dass eine Behörde eine besondere Rechtfertigung benötige, um die Kostenübernahme für medizinisch erforderliche Behandlungen bei minderjährigen Asylbewerbern zu verweigern. Die georgische Familie hatte gehofft, dass ihr Sohn durch die Operation in Zukunft ohne Rollstuhl und möglicherweise schmerzfrei gehen kann.

Die Entscheidung des Gerichts hat kontroverse Reaktionen hervorgerufen. Einige argumentieren, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von abgelehnten Asylbewerbern nicht von den Steuerzahlern getragen werden sollten. Andere hingegen betonen die Bedeutung des Rechts auf Gesundheitsversorgung und das Wohl des Kindes. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben wird und ob es zu einer Debatte über die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen von abgelehnten Asylbewerbern kommt

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Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen Entscheidung in Niedersachsen: Steuerzahler müssen Operation von abgelehntem Asylbewerber zahlen Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Die Behörde gibt der georgischen Familie Recht Foto: picture alliance/dpa | Philipp Schulze Entscheidung in Niedersachsen  Eine georgische Familie reist nur nach Deutschland ein, um ihren Sohn medizinisch behandeln zu lassen. Die horrenden Kosten für die Spezialoperationen der abgelehnten Asylbewerber muß laut einem Urteil nun der Steuerzahler aufbringen. CELLE. Das Landessozialgericht Niedersachsen hat den Landkreis Celle dazu verdonnert, die Operationskosten für einen georgischen Migranten zu tragen. „Will eine Behörde bei minderjährigen Asylbewerbern die Kostenübernahme für medizinisch erforderliche Behandlungen verweigern, weil diese nicht zur Sicherung der Gesundheit unerläßlich

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