Steinmeier wird vorerst das EU-Sperrklausel-Gesetz nicht unterschreiben
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird vorerst das Zustimmungsgesetz zur Einführung einer Prozent-Hürde bei Europawahlen nicht unterzeichnen, wie die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, der Satirepartei „Die Partei“ mitgeteilt hat. Die Kleinstpartei hatte eine Klage und einen Eilantrag gegen das Gesetz eingereicht. Steinmeier möchte auf eine Entscheidung des Gerichts warten. Mit dem kurz vor der Sommerpause verabschiedeten Gesetz hat Deutschland einem EU-Beschluss zugestimmt, wonach bei Europawahlen zukünftig eine Hürde von zwei bis fünf Prozent gelten soll. Die Satirepartei befürchtet, dass sie dadurch nicht mehr ins Europaparlament einziehen kann und argumentiert, dass die EU dafür gar nicht zuständig sei. Es gibt bereits Bedenken gegen eine solche Hürde. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2011 die deutsche Fünfprozentklausel für Europawahlen und 2014 eine anschließende Dreiprozentklausel gekippt. Dadurch konnten Kleinstparteien wie „Die Partei“ ins Europaparlament einziehen. Die Klage könnte nun eine EU-weite Regelung verzögern, da der Beschluss erst bindend wird, wenn alle EU-Mitgliedsländer zugestimmt haben. (Quelle: dts Nachrichtenagentur)
Bundespräsident Steinmeier wartet auf Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird vorerst das Zustimmungsgesetz zur Einführung einer Prozent-Hürde bei Europawahlen nicht unterzeichnen. Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, hat dies der Satirepartei „Die Partei“ mitgeteilt. Die Kleinstpartei hatte eine Klage und einen Eilantrag gegen das Gesetz eingereicht. Steinmeier möchte auf eine Entscheidung des Gerichts warten.
Deutschland stimmt EU-Beschluss zu Prozent-Hürde zu
Deutschland hat mit dem kurz vor der Sommerpause verabschiedeten Gesetz einem EU-Beschluss zugestimmt, wonach bei Europawahlen zukünftig eine Hürde von zwei bis fünf Prozent gelten soll. Die Satirepartei „Die Partei“ befürchtet, dass sie dadurch nicht mehr ins Europaparlament einziehen kann und argumentiert, dass die EU dafür gar nicht zuständig sei. Es gibt bereits Bedenken gegen eine solche Hürde.
Klage könnte EU-weite Regelung verzögern
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2011 die deutsche Fünfprozentklausel für Europawahlen und 2014 eine anschließende Dreiprozentklausel gekippt. Dadurch konnten Kleinstparteien wie „Die Partei“ ins Europaparlament einziehen. Die Klage der Satirepartei könnte nun eine EU-weite Regelung zur Prozent-Hürde verzögern, da der Beschluss erst bindend wird, wenn alle EU-Mitgliedsländer zugestimmt haben.
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Steinmeier will EU-Sperrklausel-Gesetz zunächst nicht unterzeichnen
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Zustimmungsgesetz zur Einführung einer Prozent-Hürde bei Europawahlen vorerst nicht ausfertigen. Das habe die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, der Satirepartei „Die Partei“ mitgeteilt, berichtet der Spiegel. Die Kleinstpartei hatte bekanntlich eine Organklage und einen Eilantrag gegen das Gesetz vorgebracht. Steinmeier wolle bis zu einer Entscheidung des Gerichts warten. Mit dem kurz vor der Sommerpause beschlossenen Gesetz hatte Deutschland einem EU-Beschluss zugestimmt. Demnach solle bei Europawahlen künftig eine Hürde zwischen zwei und fünf Prozent gelten. Die Satirepartei fürchtet verständlicherweise um ihren Wiedereinzug und argumentiert: Eine solche Sperrklausel würde sich faktisch nur auf Deutschland auswirken, deshalb sei die EU gar nicht zuständig. Bedenken gegen eine Hürde sind nicht neu. Das Bundesverfassungsgericht kippte bereits 2011 die deutsche Fünfprozentklausel
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