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Ein neuer Eingriff in die Grundrechte? Ein Bundesbeamter fordert eine Überprüfung der Gesinnung von Kandidaten

Published On: 5. August 2023 17:44

5. Aug. 2023, 17:44 Uhr

Jetzt sollen Kandidaten für Wahlen überprüft werden, bevor sie überhaupt kandidieren dürfen. Das ist zumindest der Vorschlag einer Abteilung des Innenministeriums. Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit scheinen nicht mehr auszureichen – jetzt werden andere Grundrechte ins Visier genommen.

Ein Bundesbeamter namens Felix Klein, der nach seinem Amtseid verpflichtet ist, Recht und Gesetz zu achten, fordert öffentlich: „Jeder potenzielle Amts- und Mandatsträger sollte vor der Wahl auf seine Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung überprüft werden.“ Es bleibt abzuwarten, ob er dafür disziplinarische Maßnahmen zu spüren bekommt. Denn diese Forderung ist verfassungswidrig. Klein verschweigt, was diese Überprüfung tatsächlich bedeuten würde. Deshalb muss man es genauer erklären.

Das Wahlrecht, das jedem erwachsenen Staatsbürger zusteht, besteht aus zwei Formen: dem aktiven und dem passiven Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht bedeutet, alle paar Jahre seine Stimme abgeben zu dürfen, während das passive Wahlrecht das Recht ist, für ein Amt oder ein Mandat zu kandidieren. Was Klein nicht sagt, ist, dass eine solche Überprüfung dazu führen würde, dass einigen Kandidaten das passive Wahlrecht aberkannt wird. Und das auf sehr willkürlicher Basis. Es gibt Politiker, die behaupten, dass die Unterstützung eines anderen Wirtschaftssystems als dem kapitalistischen gegen das Grundgesetz verstößt, aber es gibt auch Verfassungsrechtler, die bewiesen haben, dass dies nicht der Fall ist. Die Auslegung dessen, was als „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ gilt und was nicht, ist alles andere als eindeutig.

Es gibt klare Vorgaben, wann das Wahlrecht aberkannt werden kann. Laut § 45 des Strafgesetzbuches, Absatz 1, verliert jemand, der wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, für fünf Jahre die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und an öffentlichen Wahlen teilzunehmen. Außerdem kann das Bundesverfassungsgericht Grundrechte aberkennen, jedoch nur nach einem ordentlichen Verfahren und bei einem schwerwiegenden und nachgewiesenen Verstoß gegen das Recht. Der Bundesbeamte Klein stellt also eine politische Position, die nach Meinung des Verfassungsschutzes oder einer neu einzurichtenden Behörde nicht der richtigen „Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ entspricht, auf eine Stufe mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens, das mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird. Es handelt sich hierbei um ein grundlegendes politisches Recht, das laut Grundgesetz nicht an eine bestimmte Gesinnung, Haarfarbe oder Einkommen gebunden ist, sondern ausschließlich an Staatsbürgerschaft und Volljährigkeit (übrigens hat die Bundesrepublik bereits Probleme mit der UN, da sie geistig Behinderten das Wahlrecht verweigert).

Klein steht mit seinen Fantasien sicherlich nicht allein da. In den letzten Jahren wurde es bereits geschafft, aus der Meinungsfreiheit die Freiheit zu machen, nur noch Aussagen zu wiederholen, die von den offiziellen Stellen als wahr anerkannt wurden, obwohl die Meinungsfreiheit nichts damit zu tun hat, ob eine Meinung richtig oder falsch ist. Wenn Wahrheit das Kriterium wäre, müsste auch die Religionsfreiheit in Frage gestellt werden, da bisher niemand einen gültigen Gottesbeweis erbracht hat, was jede Form von Predigt zur Lüge machen würde, was als Meinung mittlerweile nicht mehr erlaubt ist.

Solche möglichen Konsequenzen einer so engen Auslegung der Grundrechte scheinen Klein wenig zu interessieren. Er möchte nicht nur einen Gesinnungs-TÜV für potenzielle Beamte, sondern für alle

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Neuer Grundrechtseingriff? Bundesbeamter fordert Gesinnungsprüfung für Kandidaten

5 Aug. 2023 17:44 Uhr Jetzt sollen Kandidaten für Wahlen überprüft werden, ehe sie überhaupt kandidieren dürfen. So lautet zumindest eine neue Fantasie aus einer Abteilung des Innenministeriums. Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit scheinen nicht mehr zu genügen ‒ jetzt geht es an andere Grundrechte. Von Dagmar HennAlso ein Bundesbeamter, der nach seinem Amtseid verpflichtet ist, Recht und Gesetz zu achten, fordert öffentlich: „Jeder potenzielle Amts- und Mandatsträger sollte vor der Wahl auf seine Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung überprüft werden.“ Es wird interessant, zu sehen, ob ihm diese Position noch disziplinarische Maßnahmen einträgt. Warum? Weil diese Forderung verfassungswidrig ist. Der Herr, ein Karrierediplomat namens Felix Klein, der nach jahrelanger Zuständigkeit für Südamerika zuletzt Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung wurde, spricht natürlich nicht aus

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