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RA Seydel: Der Bürger ist völlig gleichgültig gegenüber Justiz und Politik

Published On: 5. August 2023 15:38

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Vor Gericht geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Urteile!

„Vor Gericht geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Urteile!“ Als ich meinen Gesprächspartner damit konfrontiere, lächelt er milde. Allerdings meine ich auch Bitternis zu spüren. Im Zivilrecht mag dieser Grundsatz gelten. Er lässt die Hoffnung, dass in einem Rechtsstreit, diejenige Partei gewinnt, die besser argumentiert. Nicht so im Strafverfahren. Dort gibt es zumindest im deutschen Strafrecht nicht zwei Parteien. Denn der Richter sitzt mit dem Staatsanwalt im selben Boot. Schlimmer noch. Die Akte hat der Richter auf dem Tisch. Oft schickt die Staatsanwaltschaft nur einen Sitzungsvertreter. „Dieser hat meistens vom konkreten Fall kaum Ahnung“, so Mario H. Seydel. Seydel muss es wissen. Schließlich ist er seit mehr als 20 Jahren selbst in vielen Gerichtssälen unterwegs. Auf der anderen Seiten. Als Strafverteidiger. „Von einem fairen Verfahren keine Spur! Es gibt keine klaren Beweisregeln. Die ermittelnden Behörden, die Polizei ist zum Teil nicht in Kriminalistik ausgebildet. Dem Staatsanwalt ergeht es ähnlich. Auch ihm fehlen viele fachliche Grundlagen.“, so Seydel weiter. Zu guter Letzt gibt es noch den § 261 StPO. Dieser Paragraph lässt dem Richter alle Möglichkeiten offen, nach seinem Ermessen zu entscheiden. Seydel: „Wie wird denn ein Richter entscheiden, der selbst die Klage erst zur Anklage zuließ? Der sie nur deshalb zuließ, weil mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einer Verurteilung zu rechnen ist?“ Jetzt wird aus Bitterkeit fast schon Ohnmacht. Vor Gericht und auf hoher See, sind wir in deutschen Gerichtssälen nicht in „Gottes Hand“, sondern meist schon verurteilt, wenn die Saaltür sich am ersten Tag öffnet, noch bevor die Verhandlung begonnen hat. „Die Freispruchquote liegt bei uns irgendwo zwischen 3 und 5 Prozent“, so Seydel über seine Erfahrung im Strafprozess. In seinem neuesten Werk, „Der Strafwandler“ hat Seydel die Position des Richters sehr treffend beschrieben: „In Deutschland wird die Urteilsbildung allein der richterlichen Überzeugung überlassen (§ 261 StPO). Was dies bedeutet, ist für einen Laien nicht nachvollziehbar (für Strafverteidiger übrigens oft auch nicht). Gemeint ist wohl, der Richter kann urteilen, wie er will, solange er nur alle Beweismittel im Gerichtssaal wahrgenommen hat. Er kann auch gegen den ‚gesunden Menschenverstand‘ und gegebenenfalls gegen die ‚allgemeine Lebenserfahrung‘ entscheiden. Der Richter erscheint wie eine ‚Blackbox‘, deren Entscheidungsprozesse verborgen bleiben.“

Die Rolle der Wahrheit im Gerichtsverfahren

Wenn es schon nicht um Gerechtigkeit geht, wie verhält es sich dann mit der Wahrheit? Seydel: „Die Wahrheit ist die Grundlage der Gerechtigkeit, denn nur auf wahren Tatsachen beruhende Sachverhalte können der Ausgangspunkt für eine gerechte Beurteilung sein.“ Eine folgerichtige Herleitung. Möchte man meinen. Eigentlich. Denn wir haben es im Gerichtsleben mit der sogenannten Aktenwahrheit zu tun. Bedeutet: Nur das was in der Akte steht, hat für den Jurist, für den Richter irgendeine Bedeutung. Was nicht in der Akte steht, ist nicht real. Noch Fragen? Das hat massive Auswirkungen auf den Strafprozess. Seydel erklärt: „In der Justizrealität werden Urteile aufgrund der ‚Aktenwahrheit‘ gefällt. Ob diese sich mit dem wahren Sachverhalt deckt, ist für eine justiziable Entscheidung irrelevant.“ Was es also nicht in die Akte geschafft hat, wird zur Entscheidungsfindung nicht herangezogen. Wohlgemerkt, hier geht es zwar um Sachverhalte, die zu klären sind. Jedoch die handelnden Subjekte sind immer Menschen, Bürger! „Der Jurist hat gelernt, den Sachverhalt, den man ihm vorsetzt, zur Grundlage seiner Bewertung zu machen.“, so Seydel, denn „vom ersten Semester an wird ihm eingebläut, den (vorgegebenen) Sachverhalt nicht zu hinterfragen oder zu verändern.“ Gesunder Menschenverstand? Das Justizstudium hat eben nicht mit Menschen, sondern nur mit Sachen, mit Texten zu tun. Wer besser auslegt, ist vorne. „Juristerei ist Dogmatik!“, so Seydels ernüchterndes Fazit.

Das Ende der Kriminalistik an deutschen Hochschulen

Als die Humboldt-Uni die Sektion Kriminalistik abwickelte Es war gleich zu Beginn der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Überall im Osten wurde evaluiert. Wer darf bleiben, wessen Wissenschaftsbereich gehört nicht in die neue westdeutsche Hochschullandschaft? Wer muss gehen? So auch an der Berliner Humboldt-Universität. Als es hieß, dass die Sektion Kriminalistik komplett abgewickelt werde, war wohl eher das Erstaunen im internationalen Raum sehr groß. Dort genoss dieser Bereich einen ausgezeichneten Ruf. Für Deutschland entschied man diese neue Chance nicht zu nutzen und eine wissenschaftlich fundierte Kriminalistik zu installieren. „Die Kriminalistik ist die Methode, mit der man – mit wissenschaftlichen Mitteln – in der Vergangenheit liegende Ereignisse rekonstruieren (aufklären) kann.“, so Seydel. „Bis Anfang der neunziger Jahre gab es einen solchen Lehrstuhl an der Humboldt-Universität.“, Seydel weiter. Dann wurde abgewickelt, denn der: „Studiengang passte nicht in die Hochschullandschaft Deutschlands.“ Warum? „Die Juristen wollen mit der Kriminalistik nichts zu tun haben, weil sie es gewohnt sind, dass man ihnen den Sachverhalt liefert. Für die Naturwissenschaftler gehört die Kriminalistik in den Bereich der Juristen. Aus diesem Grund gibt es keinen Lehrstuhl für Kriminalistik an einer deutschen Hochschule.“ Aus. Fertig. Als unbeteiligter Beobachter fragt man sich spätestens an dieser Stelle, wie all diese deutschen Krimis zustande kommen, wo immer so akribisch ermittelt wird? Für uns ist hier eher wichtig: Wie gut sind die Ermittlungsergebnisse bei realen Fällen, im realen Leben? Was wandert davon wie in die Akte? Keine Kriminalistik, kein Interesse an der Wahrheitsfindung Seydel weiß wo.

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RA Seydel: Justiz und Politik sind der Bürger völlig wurscht

„Vor Gericht geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Urteile!“ Als ich meinen Gesprächspartner damit konfrontiere, lächelt er milde. Allerdings meine ich auch Bitternis zu spüren. Im Zivilrecht mag dieser Grundsatz gelten. Er lässt die Hoffnung, dass in einem Rechtsstreit, diejenige Partei gewinnt, die besser argumentiert.  Nicht so im Strafverfahren. Dort gibt es zumindest im deutschen Strafrecht nicht zwei Parteien. Denn der Richter sitzt mit dem Staatsanwalt im selben Boot. Schlimmer noch. Die Akte hat der Richter auf dem Tisch. Oft schickt die Staatsanwaltschaft nur einen Sitzungsvertreter. „Dieser hat meistens vom konkreten Fall kaum Ahnung“, so Mario H. Seydel. Seydel muss es wissen. Schließlich ist er seit mehr als 20 Jahren selbst in vielen Gerichtssälen unterwegs. Auf der anderen Seiten.

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