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Erfolgreiche Klage eines AfD-Sportschützen – Ein schwerer Schlag für den Verfassungsschutz in Thüringen

Published On: 12. August 2023 14:45

Juristische Niederlage für den Thüringer Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Das Urteil, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, stellt eine scharfe Kritik am Thüringer Verfassungsschutz und seinem umstrittenen Präsidenten Stephan Kramer dar. Der Kläger ist Mitglied der AfD und automatisch Mitglied des Thüringer Landesverbands aufgrund seines Wohnsitzes. Er besitzt seit 2019 einen Kleinen Waffenschein, der ihm erlaubt, Pfefferspray oder Schreckschusspistolen mit sich zu führen. Im Juni 2021 beantragte er erfolgreich eine erweiterte Waffenerlaubnis und ließ eine Kurz- und Langwaffe registrieren. Ein Jahr später widerrief das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, dem auch das Landesamt für Verfassungsschutz untersteht, die Waffenerlaubnis und begründete dies ausschließlich mit der Mitgliedschaft des Klägers in der Thüringer AfD. Das Ministerium zweifelte an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Klägers aufgrund der Einschätzung des Landesverbands als „erwiesen rechtsextremistisch“ durch den Inlandsgeheimdienst. Der Kläger musste seine Waffen und Munition abgeben, sein Widerspruch wurde abgelehnt. Daraufhin reichte der Sportschütze mit Unterstützung des AfD-Landesverbands Klage ein. Das Verwaltungsgericht Gera gab dem Mann vollständig Recht und kritisierte das Vorgehen des Thüringer Innenministeriums vorläufig. Das Ministerium stützte sich grundsätzlich auf den Landesverfassungsschutzbericht und eine interne Notiz, die das Gericht jedoch als unzureichend ansah. Es fehlte die Gewissheit, dass die Thüringer AfD und der Kläger als erwiesene Rechtsextremisten einzustufen sind. Das Gericht betonte, dass die Äußerungen eines Landessprechers der AfD nicht automatisch auf den gesamten Landesverband und alle seine Mitglieder übertragen werden können. Es forderte eine eingehende Analyse der programmatischen Aussagen der Partei sowie der Aussagen einer ausreichenden Anzahl von Funktionären, Mitgliedern oder anderen Personen, die der Partei zugeordnet werden können. Das Gericht war der Meinung, dass das Innenministerium diese Analyse nicht durchgeführt hatte. Auch die vom Verfassungsschutz kritisierten Passagen aus dem Landeswahlprogramm ließen laut Gericht nicht automatisch auf eine verfassungsfeindliche Handlung der Partei schließen. Das Gericht bemängelte auch die mangelhafte qualitative und quantitative Arbeit des Ministeriums bei der Zusammenfassung der Aussagen. Es stellte fest, dass das Ministerium sich nicht die Mühe gemacht hatte, zu prüfen, ob es im Landesverband auch andere Strömungen gibt. Das Gericht hob hervor, dass der Sonneberger AfD-Landrat Robert Sesselmann nach einer Prüfung seiner Verfassungstreue weiterhin sein Amt ausüben darf. Dies spreche gegen die Annahme, dass es im Landesverband nur eine dominierende politische Ausrichtung gebe. Insgesamt war der Entzug der Waffenerlaubnis des Klägers rechtswidrig. Da es sich um ein Eilverfahren handelt, gilt die Entscheidung nur vorläufig bis zum Urteil im Hauptverfahren, bei dem der klagende Sportschütze gute Chancen haben dürfte. Die Thüringer AfD betrachtet das Urteil als Etappensieg und sieht darin einen ersten Schritt, den politischen Missbrauch des Verfassungsschutzes zu beenden. Es ist nicht der erste Fall dieser Art in Deutschland. In vielen Bundesländern wird derzeit AfD-Mitgliedern ihre Waffenerlaubnis entzogen. In Sachsen-Anhalt gewann kürzlich der Magdeburger AfD-Stadtrat Ronny Kumpf sein Verfahren und darf seine Waffenbesitzkarte behalten. (ho)

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AfD-Sportschütze klagt erfolgreichDieses Urteil ist ein Tiefschlag für den Thüringer Verfassungsschutz

Juristische Ohrfeige für den Thüringer Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Gera hat am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden, daß der Widerruf der Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Das Urteil, das der JUNGEN FREIHEIT in Gänze vorliegt, liest sich dabei wie eine Abrechnung mit dem Thüringer Verfassungsschutz und seinem länger in der Kritik stehenden Präsidenten Stephan Kramer. Der Kläger ist  Mitglied der AfD und damit durch seinen Wohnsitz automatisch Mitglied im Thüringer Landesverband. Seit 2019 besitzt der Thüringer einen sogenannten Kleinen Waffenschein, mit dem es unter anderem erlaubt ist, Pfefferspray oder Schreckschußpistolen mit sich zu führen. Im Juni 2021 beantragt der Sportschütze erfolgreich eine weitergehende Waffenerlaubnis und läßt eine Kurz- und Langwaffe eintragen. Widerruf der Waffenerlaubnis Ein Jahr später

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