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Standardaufklarungsbogen des RKI zur mRNA-Impfung hat Risiken nicht erwahnt

Published On: 12. August 2023 11:12

Fehlende Aufklärung führt dazu, dass Impfungen rechtswidrig sind. Nach dem Gesetz gilt der Eingriff eines Arztes als Körperverletzung, da der Patient danach ein anderer Mensch ist als zuvor. Um dies zu vermeiden, muss der Arzt den Patienten über den Eingriff aufklären und seine Einwilligung einholen, sonst wäre es rechtswidrig. Der Patient kann jedoch auch auf eine Aufklärung verzichten. In diesem Fall wird er über die bestehenden Restrisiken/Risiken informiert. Der Arzt spricht auch von einem experimentellen Charakter der mRNA-Impfung und stellt die Frage, wie viel Zeit einem Erwachsenen bei einem unbestimmten Risiko wie der mRNA-Injektion gewährt werden muss. Es gilt jedoch, dass der Patient nicht unmittelbar vor dem Eingriff aufgeklärt werden darf, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. Dies war jedoch bei den Corona-Impfungen nicht der Fall. Nach seiner Auffassung hätte der Arzt die Patienten nach der Aufklärung nach Hause geschickt und erst am nächsten Tag geimpft.

Gebauer ist ein Rechtsanwalt, der sich gemeinsam mit seiner Kollegin mit dem Thema der Aufklärungspflicht von Ärzten gegenüber ihren Patienten befasst hat. Sie haben einen Fachaufsatz veröffentlicht, da in den Standardaufklärungsbögen zur mRNA-Therapie keine Risiken erwähnt werden. Der erste Aufklärungsbogen vom Dezember 2020 ist in einem Beitrag zu finden. Eine Leserin hat uns auf ein Interview mit Gebauer bei Reitschuster hingewiesen und wir fanden ihre Hinweise und Gedanken sehr interessant, daher möchten wir sie hier mit ihrer Erlaubnis veröffentlichen. Die Frage ist, warum plötzlich nach drei Jahren des Schweigens zu den Themen Corona, Masken und Impfung ein so kritischer Artikel in der NJW veröffentlicht wird. Die NJW ist eine Zeitschrift des Beck Verlags, der bekanntlich die Zusammenarbeit mit Hans-Georg Maaßen beendet hat. Gebauer fordert eine Generalamnestie für Ärzte.

Wir sind alle Menschen und haben alle schon einmal Fehler gemacht. Daher stellt sich die Frage, wie man die Dinge wieder in Ordnung bringen kann, wenn etwas schiefgelaufen ist. Nach dem Interview von Gebauer mit Reitschuster, in dem er eine Generalamnestie für Ärzte fordert und ihnen damit einen Freifahrtschein für zukünftige Impfungen ausstellt, ist es angebracht, sich die Person von Gebauer genauer anzusehen. Er ist unter anderem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht (Haftung der Ärzte?) und Krankenhausrecht, hat einen Lehrauftrag im Bereich Gesundheitsökonomie an der Hochschule Fresenius und ist Mitglied und Kreisvorsitzender der FDP. Informationen aus: Lobbypedia. Sind Ärzte bei zukünftigen Impfungen mit neuen Stoffen strafrechtlich abgesichert? Der gesamte Artikel in der NJW ist hinfällig, wenn Ärzte strafrechtlich nicht verfolgt werden. Damit wären mögliche Schadensersatzansprüche bereits im Vorfeld gescheitert. Werden die Patienten in kostenintensive Prozesse getrieben, die dann verloren werden, da die Gerichte die strafrechtliche Amnestie nutzen, um auch privatrechtliche Ansprüche abzuweisen? Es besteht der Verdacht, dass die Gerichte durch eine Amnestie fein raus wären und die Ärzte strafrechtlich abgesichert wären. Daher stellt sich die Frage, wie der Artikel in der NJW nach den Aussagen von Gebauer zu bewerten ist. In Bezug auf das Unrecht der Corona-Maßnahmen spricht Gebauer bereits von „Schwamm drüber“ und betont, dass man denjenigen, die mitgezogen sind, keine Vorwürfe machen sollte. Spricht er dabei von den Ärzten? Auch die Antwort von Frau Holzeisen darauf ist interessant. Das sind nur einige Gedanken, die wir hier zur Diskussion stellen möchten. Tagesaktuelle Artikel von Lesern für Leser, zu denen wir keine eigenen Beiträge veröffentlichen, finden Sie auf einer separaten Seite

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Standardaufklärungsbögen des RKI zur mRNA-Impfung haben nicht auf Risiken hingewiesen

Fehlende Aufklärung macht Impfungen rechtswidrig Juristisch gilt der Eingriff eines Arztes als Körperverletzung, weil er danach ein anderer Mensch als vorher ist, wie Gebauer in einem Interview meint. Damit dies nicht der Fall ist, muss er mich darüber aufklären und ich dabei einwilligen, denn sonst wäre es rechtswidrig. Der Patient, so sagt er, kann aber auch auf eine Aufklärung verzichten. Er wird dabei soweit aufgeklärt, dass die Restrisiken/Risiken die bestehen, dabei eingegangen werden. Er selbst spricht von einem experimentellen Charakter bei der mRNA-Impfung. Er stellt auch die Frage, wie viel Zeit einem Erwachsenen bei einem unbestimmten Risiko – wie bei der mRNA-Injektion – zugestanden werden muss. Sonst gilt, dass der Patient nicht unmittelbar vor einem Eingriff aufgeklärt werden darf, außer

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