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Thüringer Verfassungsschutz blamiert sich vor Gericht bei der Verfolgung der AfD

Published On: 14. August 2023 0:46

Es ist eine politische Sensation, was das Verwaltungsgericht Gera kürzlich entschieden hat. Es ist auch eine deutliche Kritik am Thüringer Verfassungsschutz im Allgemeinen und seinem Chef Stephan Kramer im Besonderen. Der Polit-Aktivist, der eng mit der „Amadeu Antonio Stiftung“ verbunden ist, deren Gründerin bereits als Mitarbeiterin der Stasi gegen Rechts kämpfte, ist einer der lautesten Gegner der AfD in Deutschland. Und jetzt das! Das Gericht ist der Ansicht, dass Kramers Behauptung, die AfD in Thüringen sei „gesichert rechtsextrem“, rechtlich nicht haltbar ist. Der Verfassungsschutz-Präsident, der die Neutralitätspflicht für Beamte systematisch verletzt, steht nun plötzlich nackt da.

Der konkrete Anlass für die Entscheidung war die Klage eines Sportschützen und AfD-Mitglieds, dem das Innenministerium in Erfurt seine Waffenerlaubnis entzogen hatte, mit der Begründung, er sei Mitglied einer „erwiesenen rechtsextremistischen“ Partei. Das Gericht gab dem Kläger im Eilverfahren recht und das Ministerium muss dem AfD-Mitglied die Waffenerlaubnis zurückgeben. Das Ministerium hatte sich lediglich auf den Landesverfassungsschutzbericht und einen internen Vermerk berufen, die nach Ansicht des Klägers zu dünn waren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Schriftstücke nicht ausreichend Beweise liefern, um die Behauptung zu stützen, dass die AfD in Thüringen und der Kläger selbst erwiesene Rechtsextremisten sind.

Das Gericht betonte, dass eine umfassende Analyse der programmatischen Aussagen der Partei sowie der Aussagen einer ausreichenden Anzahl von Funktionären, Mitgliedern oder anderen Personen, die der Partei zugeordnet werden können, notwendig sei, um eine solche weitreichende Beurteilung zu treffen. Diese Analyse wurde laut dem Gericht nicht durchgeführt. Das Gericht stellte auch fest, dass die Darstellung von nur drei isolierten programmatischen Aussagen aus dem Wahlprogramm der AfD-Thüringen von 2019 und von sechs Aussagen von vier Funktionären aus vier von neun Kreisverbänden nicht ausreichend sei. Die Behörde habe sich nicht die Mühe gemacht zu prüfen, ob es auch andere Strömungen im Landesverband gebe.

Die Entscheidung des Gerichts ist eine deutliche Kritik am Verfassungsschutz und seiner generellen Linie im Umgang mit der AfD. Mitglieder der Partei beklagen seit langem, dass die Einstufungen des Verfassungsschutzes nur auf einzelnen Aussagen von Mitgliedern beruhen und daher nicht stichhaltig sind. Es ist unwahrscheinlich, dass die von der „Linken“ geführte Landesregierung in Thüringen die Entscheidung so stehen lassen wird, da sie eine hohe Symbolwirkung hat. Die Einstufungen der Verfassungsschutzbehörden sind ein wesentlicher Bestandteil der Dämonisierung der AfD, die wiederum das Fundament der aktuellen rot-grünen politischen Hegemonie in Deutschland bildet

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Gericht blamiert AfD-Jäger vom Thüringer Verfassungsschutz

Es ist eine politische Bombe, was das Verwaltungsgericht Gera dieser Tage beschlossen hat. Und eine handfeste Ohrfeige für den Thüringer Verfassungsschutz insgesamt, und für seinen Chef Stephan Kramer ganz persönlich. Der Polit-Aktivist aus dem Umfeld der „Amadeu Antonio Stiftung“, deren Gründerin schon als Mitarbeiterin der Stasi für die linksextreme DDR-Führung gegen Rechts kämpfte, ist einer der lautesten Agitatoren gegen die AfD in der Bundesrepublik. Und jetzt das! Die Dauerbehauptung von Kramer, die AfD in Thüringen sei „gesichert rechtsextrem“, ist nach Ansicht des Gerichts juristisch nicht zu halten. Der Verfassungsschutz-Präsident, der die vom Gesetz vorgeschriebene Neutralitätspflicht für Beamte systematisch verletzt, steht damit auf einmal nackt da. Konkreter Anlass für die Entscheidung war die Klage eines Sportschützen und AfD-Mitglieds, dem das Innenministerium

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