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Knebel für Kriegsgegner“ – Verfassungsbeschwerde gegen die Überarbeitung des Paragrafen 130 zur „Volksverhetzung“ eingereicht

Published On: 15. August 2023 9:00

Dr. Ralf Hohmann, ein Jurist, hat zusammen mit den beiden Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik Köbele, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung von § 130 des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg eingereicht. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen gegen die Meinungsfreiheit und die Bestimmtheit eines Gesetzes verstößt. Außerdem wird kritisiert, dass die Änderung als sogenanntes „Omnibus-Gesetz“ ohne inhaltlichen Bezug und ohne parlamentarische Befassung spät abends verabschiedet wurde. Die Verfassungsbeschwerde liegt den NachDenkSeiten vor.

Am 9. Dezember 2022 trat das „Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) und des Strafgesetzbuches (StGB)“ in Kraft. Dabei wurde unter anderem § 130 StGB (Volksverhetzung) um einen fünften Absatz ergänzt. Zuvor war der Volksverhetzungsparagraf auf Aufstachelung und Aufforderung zu Hass und Gewalt gegen bestimmte Gruppen beschränkt. Die Verfassungsbeschwerde argumentiert, dass es keine wirkliche Beratung oder Debatte zur Gesetzesänderung gegeben habe und dass die Abstimmung spät abends stattfand, sodass viele Parteien ihre Redebeiträge nur schriftlich eingereicht hatten.

In der Verfassungsbeschwerde wird weiterhin kritisiert, dass die Abstimmung im Bundestag als letzter Tagesordnungspunkt angesetzt war und dass nur die Vertreter der AfD und der Grünen an der Debatte teilgenommen haben. Die Verfassungsbeschwerde argumentiert, dass dies eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt und dass die Änderung von § 130 StGB in Kriegszeiten besonders problematisch ist

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„Maulkorb für Kriegsgegner“ – Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung von „Volksverhetzung“-Paragraf 130 eingereicht

Der Jurist Dr. Ralf Hohmann hat gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik Köbele, Verfassungsbeschwerde gegen die im Zuge des Ukraine-Krieges erfolgte Änderung von § 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen gegen „Volksverhetzung“ einen Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die ebenso grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit eines Gesetzes darstellt. Zudem wird kritisiert, dass die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes „Omnibus-Gesetz“, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug und ohne die sonst übliche parlamentarische Befassung, spätabends „durchgepeitscht“ worden sei. Die Verfassungsbeschwerde liegt den NachDenkSeiten vor. Von Florian Warweg. Am 9. Dezember 2022 trat das „Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) und des Strafgesetzbuches (StGB)“ in Kraft. Im Rahmen dieser

Details zu „Maulkorb für Kriegsgegner“ – Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung von „Volksverhetzung“-Paragraf 130 eingereicht

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