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Muzzle for War Opponents“ – Constitutional Complaint Filed Against Revision of Paragraph 130 on „Incitement of the People

Published On: 15. August 2023 9:00

Verfassungsbeschwerde gegen Änderung von § 130 StGB im Zuge des Ukraine-Krieges

Der Jurist Dr. Ralf Hohmann hat gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik Köbele, Verfassungsbeschwerde gegen die im Zuge des Ukraine-Krieges erfolgte Änderung von § 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen gegen „Volksverhetzung“ einen Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die ebenso grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit eines Gesetzes darstellt. Zudem wird kritisiert, dass die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes „Omnibus-Gesetz“, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug und ohne die sonst übliche parlamentarische Befassung, spätabends „durchgepeitscht“ worden sei. Die Verfassungsbeschwerde liegt den NachDenkSeiten vor.

Änderung von § 130 StGB im Rahmen des „Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) und des Strafgesetzbuches (StGB)“

Am 9. Dezember 2022 trat das „Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) und des Strafgesetzbuches (StGB)“ in Kraft. Im Rahmen dieser Änderung wurde unter anderem § 130 StGB (Volksverhetzung) um einen fünften Absatz ergänzt. Die Ergänzung bestraft Handlungen, die geeignet sind, zu Hass oder Gewalt gegen bestimmte Personenmehrheiten aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören. Zuvor war der Volksverhetzungsparagraf auf Aufstachelung und Aufforderung zu Hass und Gewalt gegen bestimmte Gruppen beschränkt.

Kritik an der Verfahrensweise der Gesetzesänderung

In der Verfassungsbeschwerde wird kritisiert, dass das Parlament keinen Entwurf zur Änderung von § 130 StGB erhalten hat, bevor die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages formuliert wurde. Zudem wird moniert, dass die geplante Ergänzung des § 130 nicht in der Tagesordnung der Abstimmung im Bundestag aufgeführt wurde und die Abstimmung spätabends stattfand, ohne eine reale Debatte im Bundestag. Nur die Vertreter der Grünen und der AfD nahmen an der Debatte teil. Die Verfassungsbeschwerde argumentiert, dass dies eine Verletzung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit darstellt

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„Maulkorb für Kriegsgegner“ – Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung von „Volksverhetzung“-Paragraf 130 eingereicht

Der Jurist Dr. Ralf Hohmann hat gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik Köbele, Verfassungsbeschwerde gegen die im Zuge des Ukraine-Krieges erfolgte Änderung von § 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen gegen „Volksverhetzung“ einen Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die ebenso grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit eines Gesetzes darstellt. Zudem wird kritisiert, dass die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes „Omnibus-Gesetz“, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug und ohne die sonst übliche parlamentarische Befassung, spätabends „durchgepeitscht“ worden sei. Die Verfassungsbeschwerde liegt den NachDenkSeiten vor. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Am 9. Dezember 2022 trat das „Gesetz

Details zu „Maulkorb für Kriegsgegner“ – Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung von „Volksverhetzung“-Paragraf 130 eingereicht

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