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„Zensur für Kriegsgegner“ – Verfassungsbeschwerde gegen Überarbeitung des Paragrafen 130 zur „Volksverhetzung“ eingereicht

Published On: 15. August 2023 9:00

Verfassungsbeschwerde gegen Änderung von § 130 StGB im Zuge des Ukraine-Krieges

Der Jurist Dr. Ralf Hohmann hat gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik Köbele, Verfassungsbeschwerde gegen die im Zuge des Ukraine-Krieges erfolgte Änderung von § 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen gegen „Volksverhetzung“ einen Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die ebenso grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit eines Gesetzes darstellt. Zudem wird kritisiert, dass die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes „Omnibus-Gesetz“, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug und ohne die sonst übliche parlamentarische Befassung, spätabends „durchgepeitscht“ worden sei. Die Verfassungsbeschwerde liegt den NachDenkSeiten vor.

Änderung von § 130 StGB im Rahmen des „Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) und des Strafgesetzbuches (StGB)“

Am 9. Dezember 2022 trat das „Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) und des Strafgesetzbuches (StGB)“ in Kraft. Im Rahmen dieser Änderung wurde unter anderem § 130 StGB (Volksverhetzung) um einen fünften Absatz ergänzt. Die Neufassung besagt, dass Handlungen, die im Völkerstrafgesetzbuch als Straftaten definiert sind und sich gegen bestimmte Personengruppen richten, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können. Diese Änderung erweitert den bisherigen Volksverhetzungsparagrafen, der sich auf Aufstachelung und Aufforderung zu Hass und Gewalt gegen bestimmte Gruppen beschränkte.

Kritik an der Gesetzesänderung und fehlender Debatte im Bundestag

In der Verfassungsbeschwerde wird kritisiert, dass die Änderung von § 130 StGB ohne ausreichende parlamentarische Befassung und Debatte beschlossen wurde. Es wird angeführt, dass der Entwurf zur Änderung des Paragrafen dem Parlament erst kurz vor der Abstimmung vorgelegt wurde und keine Vor- oder Zwischenberatungen stattgefunden haben dürften. Zudem wird bemängelt, dass die Abstimmung als letzter Tagesordnungspunkt spätabends angesetzt war und viele Parteien ihre Redebeiträge bereits schriftlich eingereicht hatten. Lediglich die Vertreter der Grünen und der AfD nahmen an der Debatte teil. Die Verfassungsbeschwerde argumentiert, dass diese Vorgehensweise gegen die demokratischen Grundsätze und die Transparenz im Gesetzgebungsprozess verstößt

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„Maulkorb für Kriegsgegner“ – Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung von „Volksverhetzung“-Paragraf 130 eingereicht

Der Jurist Dr. Ralf Hohmann hat gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik Köbele, Verfassungsbeschwerde gegen die im Zuge des Ukraine-Krieges erfolgte Änderung von § 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen gegen „Volksverhetzung“ einen Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die ebenso grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit eines Gesetzes darstellt. Zudem wird kritisiert, dass die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes „Omnibus-Gesetz“, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug und ohne die sonst übliche parlamentarische Befassung, spätabends „durchgepeitscht“ worden sei. Die Verfassungsbeschwerde liegt den NachDenkSeiten vor. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Am 9. Dezember 2022 trat das „Gesetz

Details zu „Maulkorb für Kriegsgegner“ – Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung von „Volksverhetzung“-Paragraf 130 eingereicht

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