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Norwegische Bank betrügt Kunden, indem sie Auszahlung verweigert

Published On: 18. August 2023 8:43

In Norwegens zweitgrößter Stadt Bergen ereignete sich Mitte August ein ungewöhnlicher Vorfall: Ein 28-jähriger Handwerker wurde von zwei Banken daran gehindert, Bargeld von seinem gedeckten Konto abzuheben. Die Banken, Sparebanken Vest und Sparebanken Sogn og Fjordane, begründeten ihre Ablehnung mit Anti-Korruptionsgesetzen zur Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung. Ein Bericht der „Nordfront“ über digitales Bargeld, Eigentumsrechte und den alltäglichen Verwaltungswahnsinn.

Trojanisches Pferd EU/EZB-Bargeld-Verordnung
Seit einiger Zeit gibt es Unruhe in den Sitzungszimmern der Zentralbanken, insbesondere bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Die Einführung eines digitalen Euros steht offenbar kurz bevor. Politische Debatten und Berichte in den Medien dienen als Ablenkungsmanöver, denn der Kern der EU-Bargeld-Verordnung ist die Erweiterung des Begriffs „Bargeld“ um die digitale Version. Während Bankautomaten abgebaut werden und der Zugang zu Banken immer schwieriger wird, laufen die Vorbereitungen in Brüssel, Straßburg und Frankfurt auf Hochtouren.

Bank bestiehlt Kunden – Politik und Medien schweigen
Kürzlich stieß ich in der wichtigsten Zeitung von Bergen, der Bergens Tidende, auf einen bemerkenswerten Artikel. Unter dem Titel „Adrian möchte 80.000 Kronen in bar abheben. Sparebanken Vest verweigert Auszahlung“ dokumentiert Gerhard Flaaten einen kuriosen Fall. Adrian Osmundsen versuchte seit einer Woche, einen hohen Betrag von seinem Konto bei der Sparebanken Vest abzuheben, jedoch ohne Erfolg. Osmundsen ist empört darüber, dass er nicht über sein eigenes Geld verfügen kann. Der Hintergrund ist folgender: Osmundsen hat gemeinsam mit einem Geschäftspartner eine Immobilie gekauft, die er renovieren und gewinnbringend verkaufen möchte. Die zusätzlichen Arbeitskräfte wollte er bar bezahlen, da Kleinaufträge bis zu 6.000 Kronen steuerfrei sind. Doch die Bank verlangte Nachweise über den Verwendungszweck und die Namen der Personen, die das Geld erhalten sollten. Osmundsen lehnte dies ab und betonte, dass es sein Geld sei und er damit machen könne, was er wolle.

Bequemlichkeit und Rechtsstaat
Dieser Fall zeigt deutlich, wie es um den Rechtsstaat bestellt ist. Es ist nicht einfach, große Geldbeträge abzuheben, da Geldautomaten und Geschäfte ein tägliches Limit haben. Osmundsen ärgert sich darüber, dass er mehrere Tage hintereinander zum Geldautomaten gehen müsste, um den gewünschten Betrag abzuheben. Um seine Renovierungsarbeiten fortzusetzen, entschied er sich, 80.000 Kronen auf einmal abzuheben. Die Bank verlangte jedoch weitere Nachweise und lehnte die Auszahlung ab. Osmundsen betonte, dass es sein Geld sei und er das Recht habe, es für seine Zwecke zu verwenden. Dieser Fall zeigt, wie weit verbreitet und systematisch der Rechtsbruch ist. Es ist an der Zeit, dass Politik und Medien darüber berichten und Maßnahmen ergreifen, um die Rechte der Bürger zu schützen.

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Norwegische Bank verweigert Auszahlung = bestiehlt Kunden

In Norwegens zweitgrößter Stadt ereignete sich Mitte August ein gar sonderbarer Fall: einem 28-jährigen Handwerker verweigerten insgesamt zwei Bankinstitute die Auszahlung von Bargeld von dessen (gedecktem) Konto. Sich hinter Anti-Korruptionsgesetzen “gegen Geldwäsche” und Anti-Terrorismus-Finanzierung positionierend, verweigerten sowohl Sparebanken Vest als auch Sparebanken Sogn og Fjordane die Auszahlung. Ein Bericht von der “Nordfront” über “digitales Bargeld”, Eigentumsrechte und den alltäglichen Verwaltungswahnsinn. Trojanisches Pferd EU/EZB-Bargeld-Verordnung Seit geraumer Zeit rumort es heftig in den Sitzungszimmern der Zentralbanken bzw. deren sog. Zentralbank, der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Die Einführung eines “digitalen Euro” auf dem Verordnungsweg steht offenbar unmittelbar bevor. Jegliche “Debatten” von Politikern bzw. Berichte in den “Leit- und Qualitätsmedien” können getrost als Ablenkungsmanöver kategorisiert werden, denn des Pudels Kern an der EU-Bargeld-Verordnung ist:

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