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„Södolf“-Gate – Ein Justizskandal in Bayern? Staatsanwaltschaft vollzieht eine drastische Kehrtwende um 180 Grad

Published On: 1. September 2023 11:52

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen den Vorsitzenden der „Freien Wähler“, Hubert Aiwanger, gibt es derzeit in Bayern eine Justizaffäre, die es in sich hat. Es geht darum, ob der CSU-Chef Markus Söder straffrei als „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ bezeichnet werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren gegen den österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, der wegen dieser Ausdrücke ermittelt wurde, eingestellt. Doch kurz nachdem Grosz die Einstellungsnachricht auf Twitter verbreitet hatte, kam es zu einer 180-Grad-Wende. Die Staatsanwaltschaft will Grosz dennoch anklagen.

Die Ermittlungen wurden ausgelöst durch einen Auftritt von Gerald Grosz beim „politischen Aschermittwoch“ der AfD in Deggendorf. Dort nannte er den Ministerpräsidenten Söder einen „Corona-Autokraten“ und „Landesverräter“ und bezeichnete ihn als „Södolf“. Daraufhin erstattete Söder Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Grosz. Grosz nannte die Anzeige einen „unfassbaren Anschlag auf den freien politischen Diskurs im Wege der Justiz“ und reichte seinerseits Anzeige ein. Er stützte sich dabei auf ein Rechtsgutachten eines Strafrechtswissenschaftlers.

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Grosz zunächst eingestellt, jedoch kurz darauf erklärt, dass dies ein Fehler gewesen sei und sie Grosz dennoch anklagen will. Die Begründung der Behörde wirkt merkwürdig und dubios. Es stellt sich die Frage, ob hier politischer Druck auf die Behörde ausgeübt wurde. Die Causa riecht nach einem massiven Skandal, der in einer funktionierenden Demokratie massive Folgen hätte. Die Medien ignorieren den potenziellen Justizskandal jedoch weitgehend.

H2: Hintergrund der Justizaffäre
H2: Die K

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„Södolf“-Gate – Justizskandal in Bayern? 180-Grad-Wende der Staatsanwaltschaft

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen „Freie Wähler“-Chef Hubert Aiwanger gibt es in Bayern derzeit eine Justizaffäre, die es in sich hat. Ganz unabhängig davon, ob Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nun auf seiner Rede in Landshut Adolf Hitler nachahmte, um Aiwanger zu parodieren, oder ob beides nicht zutrifft (siehe hier) – dreht sich dabei alles darum, ob der CSU-Chef straffrei „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ genannt werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München schickte dem österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, gegen den sie wegen dieser beiden Ausdrücke ermittelte, mit Datum vom 25. August eine offizielle Nachricht, dass sie das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt hat. Grosz vermeldete das auf seinem „X“-Kanal unter Abbildung des entsprechenden Behörden-Schreibens (siehe hier). Eine entsprechende Einstellung muss

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