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„Södolf“-Gate – Justizskandal in Bayern? Staatsanwaltschaft vollzieht plötzliche Kehrtwende um 180 Grad

Published On: 1. September 2023 7:36

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen den Vorsitzenden der „Freien Wähler“, Hubert Aiwanger, gibt es derzeit in Bayern eine Justizaffäre, die es in sich hat. Es geht darum, ob der bayerische Ministerpräsident Markus Söder straffrei als „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ bezeichnet werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren gegen den österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, der wegen dieser Ausdrücke untersucht wurde, eingestellt. Kurz nachdem Grosz die Einstellungsnachricht auf Twitter verbreitet hatte, kam es zu einer 180-Grad-Wende. Die Staatsanwaltschaft will Grosz dennoch anklagen.

Die Ermittlungen wurden ausgelöst durch einen Auftritt von Gerald Grosz beim „politischen Aschermittwoch“ der AfD in Deggendorf. Dort nannte er den Ministerpräsidenten unter anderem einen „Corona-Autokraten“ und „Landesverräter“ und bezeichnete ihn als „Södolf“. Daraufhin erstattete Söder Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Grosz nannte die Anzeige einen „unfassbaren Anschlag auf den freien politischen Diskurs im Wege der Justiz“ und reichte seinerseits Anzeige ein. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat das Verfahren zunächst eingestellt, jedoch kurz darauf erklärt, dass dies ein Fehler gewesen sei und dass Grosz dennoch angeklagt werden solle.

Die Causa wirft Fragen auf und könnte zu einem Justizskandal führen. Die einzige andere Erklärung wäre, dass bei der Generalstaatsanwaltschaft ein Kommunikationsproblem vorliegt. Die offizielle Begründung der Behörde für die Kehrtwende ist, dass es technische Probleme gegeben habe und ein weiteres Verfahren eingestellt worden sei. Gerald Grosz bezeichnet dies als „einzigartigen Justizskandal“. Es scheint, als ob hier massiver politischer Druck auf die Behörde ausgeübt wurde. Die Medien

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„Södolf“-Gate – Justizskandal in Bayern? 180-Grad-Wende der Staatsanwaltschaft

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen „Freie Wähler“-Chef Hubert Aiwanger gibt es in Bayern derzeit eine Justizaffäre, die es in sich hat. Ganz unabhängig davon, ob Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nun auf seiner Rede in Landshut Adolf Hitler nachahmte, um Aiwanger zu parodieren, oder ob beides nicht zutrifft (siehe hier) – dreht sich dabei alles darum, ob der CSU-Chef straffrei „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ genannt werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München schickte dem österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, gegen den sie wegen dieser beiden Ausdrücke ermittelte, mit Datum vom 25. August eine offizielle Nachricht, dass sie das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt hat. Grosz vermeldete das auf seinem „X“-Kanal unter Abbildung des entsprechenden Behörden-Schreibens (siehe hier). Eine entsprechende Einstellung muss

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