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Verletzt die Bayerische Verfassung die Bayerische Verfassung

Published On: 1. September 2023 7:36

Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger

In der heutigen Zeit ist es nicht schwer, als Staats- oder Verfassungsfeind bezeichnet zu werden. Kürzlich äußerte sich der bekannte ZDF-Meteorologe und Klimapanik-Spezialist Özden Terli folgendermaßen: „Staatsfeinde sind diejenigen, die den Klimaschutz nicht umsetzen. Sie gefährden wissentlich die Demokratie und unsere Lebensgrundlage. Auch die Schwätzer, die sogenannten Leugner. Niemand kann mehr sagen, ich kenne mich nicht mit Klimafakten aus.“ Es geht also schnell. Man muss nur aus guten Gründen anderer Meinung sein als ein hauptberuflicher und gut bezahlter Klimapaniker, der scheinbar die Wahrheit über die Klimasituation kennt und verbreitet – und schon kann man sich als Staatsfeind betrachten, als eine Person, die den Bestand und die Sicherheit des Staates gefährdet.

In Bayern werden ähnliche Methoden angewendet. Man erinnere sich an die aufgebauschte Pseudo-Affäre um Hubert Aiwanger, den die Süddeutsche Zeitung gerne in den Abgrund geschrieben hätte, weil er sich nicht den rot-grünen Märchenerzählungen unterwirft. In Bayern gibt es auch einen äußerst effizienten Verfassungsschutz, der uns gelegentlich mitteilt, wo das Böse zu finden ist. Es ist erstaunlich, dass Menschen tatsächlich solche Elaborate lesen und mit anderen Texten vergleichen, aber dieser Vergleich lohnt sich tatsächlich.

Schauen wir uns zunächst die bayerische Verfassung an, denn es ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, diese Verfassung zu schützen. In Artikel 3 heißt es: „Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung.“ Artikel 131 besagt, dass Schüler im Geiste der Demokratie, der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk erzogen werden sollen. Es ist erstaunlich, dass es noch keine Verfassungsänderung im Sinne der sprachlichen Umerziehung gegeben hat, denn man hätte im Land von Markus Söder die Formulierung „Schüler*innen“ oder zumindest „Schülerinnen und Schüler“ erwartet.

Verfassungsschutz Bayern

Der Verfassungsschutz in Bayern hält die AfD unter Beobachtung und begründet dies mit dem „ethnischen Volksbegriff und staatsfeindlicher Hetze“. In den Verfassungsschutzinformationen Bayern für das erste Halbjahr 2023 wird erklärt, dass die Forderungen der AfD nach dem „Fortbestand unseres Volkes“, dem „Erhalt unserer Heimat“ und dem „Erbe unserer Vorfahren“ sowie die „Zukunftsfähigkeit unseres Landes“ Anzeichen für einen verwerflichen Volksbegriff und staatsfeindliche Hetze sind. Doch die bayerische Verfassung besagt, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung schützen soll, und Schüler im Geiste der Demokratie, der bayerischen Heimat und des deutschen Volkes erzogen werden sollen. Wenn man etwas liebt, möchte man es in der Regel erhalten. Daher ist es fraglich, ob die Forderungen der AfD tatsächlich als staatsfeindlich anzusehen sind.

Es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, wie schnell man heutzutage als Staats- oder Verfassungsfeind abgestempelt werden kann. Es ist entscheidend, dass wir unsere Meinungsfreiheit und demokratischen Grundwerte verteidigen und uns nicht von einseitigen Meinungen beeinflussen lassen

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Verstößt die Bayerische Verfassung gegen die Bayerische Verfassung?

Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger In unseren Zeiten ist es nicht sehr schwer, zum Staats- oder Verfassungsfeind erklärt zu werden. So hat vor Kurzem der allseits bekannte ZDF-Meteorologe und Spezialist für Klimapanik Özden Terli geäußert: „Staatsfeinde sind diejenigen, die den Klimaschutz nicht umsetzen. Sie gefährden wissentlich die Demokratie und unsere Lebensgrundlage. Auch die Schwätzer, die sogenannten Leugner. Niemand kann mehr sagen, ich kenne mich nicht mit Klimafakten aus.“ So schnell geht das. Man muss nur aus guten Gründen anderer Meinung sein als ein hauptberuflicher und glänzend alimentierter Klimapaniker, der offenbar nur die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit über die klimatologische Lage kennt und verbreitet – und schon darf man sich als Staatsfeind betrachten, also als eine

Details zu Verstößt die Bayerische Verfassung gegen die Bayerische Verfassung?

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