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„Södolf“-Affäre – Skandal in der bayerischen Justiz? Staatsanwaltschaft vollzieht Kehrtwende um 180 Grad

Published On: 2. September 2023 14:25

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen den Vorsitzenden der „Freien Wähler“ Hubert Aiwanger gibt es derzeit in Bayern eine Justizaffäre, die von großer Bedeutung ist. Es geht darum, ob der CSU-Chef Markus Söder straffrei als „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ bezeichnet werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren gegen den österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, der wegen dieser Ausdrücke untersucht wurde, gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Doch kurz nachdem Grosz die Einstellungsnachricht auf Twitter verbreitet hatte, gab es eine 180-Grad-Wende. Die Staatsanwaltschaft, die dem bayerischen Justizminister Georg Eisenreich unterstellt ist, teilte mit, dass der Einstellungsbescheid „irrtümlich“ verschickt wurde und dass Grosz dennoch angeklagt werden soll.

Die Ermittlungen wurden ausgelöst durch einen Auftritt von Gerald Grosz beim „politischen Aschermittwoch“ der AfD in Deggendorf. Dort nannte er den Ministerpräsidenten einen „Corona-Autokraten“ und „Landesverräter“ und bezeichnete ihn als „Södolf“. Daraufhin erstattete Söder Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Grosz. Grosz nannte die Anzeige einen „unfassbaren Anschlag auf den freien politischen Diskurs im Wege der Justiz“ und reichte seinerseits Anzeige ein. Er stützte sich dabei auf ein Rechtsgutachten eines bekannten Strafrechtswissenschaftlers, das besagt, dass Söder sich des Straftatbestands der „falschen Verdächtigung“ schuldig gemacht habe.

Die Staatsanwaltschaft hat nun ihre Entscheidung, das Verfahren einzustellen, zurückgenommen und will Grosz dennoch anklagen. Die Begründung der Behörde, dass es sich bei der Einstellung um einen „Fehler“ gehandelt habe,

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„Södolf“-Gate – Justizskandal in Bayern? 180-Grad-Wende der Staatsanwaltschaft

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen „Freie Wähler“-Chef Hubert Aiwanger gibt es in Bayern derzeit eine Justizaffäre, die es in sich hat. Ganz unabhängig davon, ob Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nun auf seiner Rede in Landshut Adolf Hitler nachahmte, um Aiwanger zu parodieren, oder ob beides nicht zutrifft (siehe hier) – dreht sich dabei alles darum, ob der CSU-Chef straffrei „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ genannt werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München schickte dem österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, gegen den sie wegen dieser beiden Ausdrücke ermittelte, mit Datum vom 25. August eine offizielle Nachricht, dass sie das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt hat. Grosz vermeldete das auf seinem „X“-Kanal unter Abbildung des entsprechenden Behörden-Schreibens (siehe hier). Eine entsprechende Einstellung muss

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