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„Södolf“-Gate – Ein Justizskandal in Bayern? Staatsanwaltschaft vollzieht eine radikale Kehrtwende um 180 Grad

Published On: 2. September 2023 23:43

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen den Vorsitzenden der „Freien Wähler“, Hubert Aiwanger, gibt es derzeit in Bayern eine Justizaffäre, die es in sich hat. Es geht darum, ob der bayerische Ministerpräsident Markus Söder straffrei als „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ bezeichnet werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren gegen den österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, der wegen dieser Ausdrücke untersucht wurde, eingestellt. Doch kurz nachdem Grosz die Einstellungsnachricht auf Twitter verbreitet hatte, gab es eine 180-Grad-Wende. Die Staatsanwaltschaft will Grosz dennoch anklagen.

Auslöser für die Ermittlungen war ein Auftritt von Gerald Grosz beim „politischen Aschermittwoch“ der AfD in Deggendorf. Dort nannte er den Ministerpräsidenten unter anderem einen „Corona-Autokraten“ und „Landesverräter“ und bezeichnete ihn als „Södolf“. Daraufhin erstattete Söder Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Grosz nannte die Anzeige einen „unfassbaren Anschlag auf den freien politischen Diskurs im Wege der Justiz“ und reichte seinerseits Anzeige ein. Er stützte sich dabei auf ein Rechtsgutachten eines Strafrechtswissenschaftlers, das besagt, dass Söder sich des Straftatbestands der „falschen Verdächtigung“ schuldig gemacht habe.

Die Staatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren gegen Gerald Grosz wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung eingestellt. Doch kurz nachdem Grosz die Einstellungsnachricht auf Twitter verbreitet hatte, gab es eine 180-Grad-Wende. Die Staatsanwaltschaft will Grosz dennoch anklagen. Die offizielle Begründung der Behörde lautet, dass es sich bei der Verfahrenseinstellung per E-Mail um einen „Fehler“ gehandelt habe und dass

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„Södolf“-Gate – Justizskandal in Bayern? 180-Grad-Wende der Staatsanwaltschaft

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen „Freie Wähler“-Chef Hubert Aiwanger gibt es in Bayern derzeit eine Justizaffäre, die es in sich hat. Ganz unabhängig davon, ob Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nun auf seiner Rede in Landshut Adolf Hitler nachahmte, um Aiwanger zu parodieren, oder ob beides nicht zutrifft (siehe hier) – dreht sich dabei alles darum, ob der CSU-Chef straffrei „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ genannt werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München schickte dem österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, gegen den sie wegen dieser beiden Ausdrücke ermittelte, mit Datum vom 25. August eine offizielle Nachricht, dass sie das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt hat. Grosz vermeldete das auf seinem „X“-Kanal unter Abbildung des entsprechenden Behörden-Schreibens (siehe hier). Eine entsprechende Einstellung muss

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