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„Södolf“-Gate – Justizskandal in Bayern? Staatsanwaltschaft vollzieht plötzliche Kehrtwende

Published On: 3. September 2023 11:23

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen den Vorsitzenden der „Freie Wähler“, Hubert Aiwanger, gibt es derzeit in Bayern eine Justizaffäre von großer Bedeutung. Es geht darum, ob der CSU-Chef Markus Söder straffrei als „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ bezeichnet werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren gegen den österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, der wegen dieser Ausdrücke untersucht wurde, gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Grosz hat dies auf seinem „X“-Kanal bekannt gegeben. Allerdings wurde die Einstellung später als „irrtümlich“ bezeichnet und die Ermittlungsbehörde plant dennoch, Grosz anzuklagen.

Die Ermittlungen wurden ausgelöst durch einen Auftritt von Gerald Grosz beim „politischen Aschermittwoch“ der AfD in Deggendorf. Dort bezeichnete er den Ministerpräsidenten als „Corona-Autokraten“ und „Landesverräter“ und nannte ihn „Södolf“. Daraufhin erstattete Söder Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Grosz. Grosz bezeichnete die Anzeige als Angriff auf den freien politischen Diskurs und erstattete seinerseits Anzeige gegen Söder wegen falscher Verdächtigung. Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Verfahren zunächst eingestellt, aber später ihre Entscheidung revidiert und plant nun, Grosz anzuklagen.

Die plötzliche Kehrtwende der Staatsanwaltschaft wirft Fragen auf und lässt den Verdacht aufkommen, dass politischer Druck auf die Behörde ausgeübt wurde. Die offizielle Begründung für den „Fehler“ bei der Einstellung des Verfahrens per E-Mail ist fragwürdig, da das Schreiben explizit auf die Ermittlungen wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung Bezug nimmt. Grosz bezeichnet die Situation als Justizskandal und stellt

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„Södolf“-Gate – Justizskandal in Bayern? 180-Grad-Wende der Staatsanwaltschaft

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen „Freie Wähler“-Chef Hubert Aiwanger gibt es in Bayern derzeit eine Justizaffäre, die es in sich hat. Ganz unabhängig davon, ob Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nun auf seiner Rede in Landshut Adolf Hitler nachahmte, um Aiwanger zu parodieren, oder ob beides nicht zutrifft (siehe hier) – dreht sich dabei alles darum, ob der CSU-Chef straffrei „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ genannt werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München schickte dem österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, gegen den sie wegen dieser beiden Ausdrücke ermittelte, mit Datum vom 25. August eine offizielle Nachricht, dass sie das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt hat. Grosz vermeldete das auf seinem „X“-Kanal unter Abbildung des entsprechenden Behörden-Schreibens (siehe hier). Eine entsprechende Einstellung muss

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