Hersteller beauftragen Millionen von Anwälten für Impfschäden – finanziert vom Staat
Von Kai Rebmann
Der September 2023 wird für den weiteren Verlauf der Klagen gegen die Hersteller der Impfstoffe ein entscheidender Monat sein. Es gibt bundesweit Hunderte von Verfahren, in denen Kläger Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld fordern. Obwohl es bereits einige Urteile gegeben hat, stehen in den nächsten Wochen mehrere Prozesse an. Es steht bereits fest, dass Biontech, Moderna und Co. praktisch nichts zu verlieren haben. Selbst wenn die Gerichte zugunsten der Hersteller entscheiden, werden die Kosten für den Steuerzahler in Millionenhöhe steigen. Die EU hat in den entsprechenden Verträgen eine Haftungsfreistellung für Big Pharma vereinbart. Diese Klauseln betreffen nicht nur die geforderten Summen für Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld, sondern auch die Prozesskosten, insbesondere die Honorare für Anwälte.
Der Streitwert ist ein entscheidender Punkt in diesen Verfahren. Die Kosten für die Anwälte der Beklagten werden nicht von den Pharmaunternehmen, sondern vom Staat, also letztendlich vom Steuerzahler, getragen. Selbst wenn die Unternehmen die Verfahren gewinnen, erhalten sie nur einen Teil der Kosten vom Kläger erstattet. Die tatsächlichen Anwaltskosten dürften jedoch in den meisten Fällen deutlich höher sein. Alle Kosten, die über den streitwertabhängigen Anteil hinausgehen, müssen normalerweise von den Herstellern getragen werden. Für Big Pharma gilt dies jedoch nicht, da die EU-Verträge sie von jeglichem Kostenrisiko befreien. Daher muss der Steuerzahler dafür aufkommen.
Biontech hat kürzlich das gesamte Team der Anwälte ausgetauscht, die das Unternehmen bisher vertreten haben. Dieser Wechsel hat für Gesprächsstoff gesorgt, da es ungewöhnlich ist, dass ein Unternehmen in einem so großen Komplex von mehreren hundert Einzelverfahren die Anwaltskanzlei komplett austauscht. Es ist offensichtlich, dass auf Seiten der Beklagten nicht nur viele Anwälte, sondern auch die besten Anwälte eingesetzt werden. Da die Kosten für die Anwälte letztendlich vom Steuerzahler getragen werden, haben die Hersteller keinen Anreiz, bei der Auswahl der Anwälte zu sparen.
Quelle: reitschuster.de
H2: Kostenrisiko für den Steuerzahler
H2: Wechsel der Anwaltskanzlei bei Biontech
H2: Hohe Anwaltskosten für die Beklagten
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Hersteller engagieren Millionen-Anwälte wegen Impfschäden – auf Staatskosten
Von Kai Rebmann Der September 2023, darin sind sich viele Beobachter einig, wird für den weiteren Verlauf der Klagewelle gegen die Hersteller der sogenannten Impfstoffe ein richtungsweisender Monat. Bundesweit sind hunderte Verfahren anhängig, in denen Kläger Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld fordern. Nachdem es bisher schon einzelne Urteile gegeben hat (reitschuster.de berichtete), warten in den nächsten Wochen gleich mehrere Prozesse auf ihren Beginn. Dabei stehen Gewinner und Verlierer jetzt schon fest. Zu verlieren haben Biontech, Moderna und Co. praktisch nichts. Wird von den Gerichten zugunsten der Hersteller entschieden, so sind sie ohnehin fein raus. Aber selbst dann, und das macht diese Causa so ungewöhnlich, kommen auf den Steuerzahler Kosten in Millionenhöhe zu. Die EU hat sich von Big Pharma bekanntlich eine Freistellung
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