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Deutschland: Sachsen verbietet anlasslose Gesichtserkennung

Published On: 6. September 2023 0:01

An der Grenze zu Polen wird ab Ende des Jahres die Überwachung von Autos und Fußgängern mit Kameras eingestellt. Dieser Aspekt war Gegenstand einer Normenkontrollklage im Jahr 2019. Laut einem Bericht der Zeitung Neues Deutschland wird die Echtzeit-Gesichtserkennung nicht mehr fortgesetzt. Die sächsische Landesregierung hat das sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz geändert, um dies zu ermöglichen. Demnach darf die Polizei seit 2019 bei schwerer grenzüberschreitender Kriminalität „technische Mittel“ einsetzen, einschließlich der anlasslosen Gesichtserkennung. Bis Anfang 2023 wurden rund 6,5 Millionen Gesichter und 300.000 Kennzeichen gescannt. Dabei wurden 560 Fahndungstreffer erzielt, was Kosten in Höhe von 5 Millionen Euro verursachte. Der Evaluationsbericht der sächsischen Landesregierung zitiert den „sehr großen technischen und personellen Aufwand“ für das System. Aus diesem Grund soll die Gesetzesnorm nach Ende des Jahres nicht mehr verlängert werden. Dadurch entfällt auch ein Aspekt einer Normenkontrollklage, die 2019 von den Fraktionen der Linken und Grünen gegen das Polizeigesetz in Sachsen eingereicht wurde. Das Verfassungsgericht in Sachsen hat eine mündliche Verhandlung für Mitte September angesetzt.

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Deutschland: Aus für anlasslose Gesichtserkennung in Sachsen

An der Grenze zu Polen werden ab Jahresende Autos und Fussgänger nicht mehr mit Kameras gescannt. Damit entfällt ein Aspekt einer Normenkontrollklage von 2019. Veröffentlicht am 6. September 2023 von SMA. Seit 2019 überwacht die Polizei rund um die Stadt Görlitz Kraftfahrzeuge und Fussgänger mit einem Personen-Identifikations-System (Peris). Ende des Jahres soll die Echtzeit-Gesichtserkennung nicht mehr fortgesetzt werden, wie die Zeitung Neues Deutschland berichtet. Als rechtliche Grundlage habe die Landesregierung das sächsische Polizeivollzugsdienstgesetzes geändert, heisst es in dem Beitrag. Demnach dürfe die Polizei seit 2019 schwerer grenzüberschreitender Kriminalität mit dem «Einsatz technischer Mittel» begegnen. Dazu gehöre auch die anlasslose Gesichtserkennung. Rund 6,5 Millionen Gesichter und 300’000 Kennzeichen habe das System bis Anfang 2023 gescannt. Bei der Nutzung zur Strafverfolgung seien 560 Fahndungstreffer

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