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Der nächste Fall von Fäser

Published On: 9. September 2023 10:42

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Kommunikationsdaten der Bürger nicht ohne Anlass und flächendeckend gespeichert werden dürfen. Für SPD-Innenministerin Nancy Faeser ist dies ein unerwünschtes Problem. Sie hat bereits mit der Affäre um den Spitzenbeamten Arne Schönbohm zu kämpfen, den sie grundlos aus dem Amt entfernt hat. Nun kommt das nächste Problem auf sie zu: Das Bundesverwaltungsgericht hat die sogenannte „anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung“ für rechtswidrig erklärt. Das Gericht folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem letzten Jahr, das besagt, dass diese Regelung gegen EU-Recht verstößt und daher nicht mehr angewendet werden darf. Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland seit 2007 kontrovers diskutiert und seit dem EuGH-Urteil im Jahr 2017 vorläufig nicht mehr verlangt. Nun liegt es an Faeser, eine Lösung für die Speicherung der Kommunikationsdaten zu finden.

Faeser und ihr FDP-Kollege Buschmann aus dem Justizressort können sich jedoch nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen. Buschmann möchte die Vorratsdatenspeicherung komplett abschaffen und stattdessen das „Quick-Freeze-Verfahren“ einführen, bei dem die Speicherung von Kommunikationsdaten nur bei Bedarf und auf richterliche Anordnung erfolgt. Faeser hingegen möchte alle Möglichkeiten nutzen, die die Urteile des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts bieten. Sie schlägt vor, IP-Adressen gezielt zu speichern und die Speicherung von Daten in Gebieten mit hoher Kriminalitätsbelastung anzuordnen. Die Union unterstützt Faeser in diesem Fall, da sie den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet als Hauptargument anführt. Allerdings liegt die Aufklärungsquote bei Missbrauch und Kinderpornografie im Netz laut offizieller Kriminalstatistik bereits bei etwa 90 Prozent, auch ohne Vorratsdatenspeicherung. Die Grünen und die Linke lehnen die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls ab.

Wenn Faeser sich nicht mit Buschmann einigen kann, wird sie politisch scheitern, da die anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung laut den Urteilen des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts ab sofort nicht mehr angewendet werden darf. Nancy Faeser hat derzeit wirklich kein Glück

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Faesers nächster Fall

Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen: Die Kommunikationsdaten der Bürger dürfen nicht anlasslos und flächendeckend gespeichert werden. Für SPD-Innenministerin Nancy Faeser ist das eine neue, unwillkommene Baustelle. IMAGO / IPON Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat im Moment so einige Regentage am Stück erwischt. Das Universum lässt sie einfach nicht in Ruhe Landtagswahlkampf in Hessen machen, wo sie ja Ministerpräsidentin werden will.Die Affäre um den von ihr grundlos aus dem Amt gemobbten Spitzenbeamten Arne Schönbohm – den sie mutmaßlich rechtswidrig sogar vom Verfassungsschutz ausspitzeln ließ – ist noch keineswegs ausgestanden, da legt das Schicksal ihr schon das nächste große Problemkind vor die Füße. ***** Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht die sogenannte „anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung“ komplett kassiert: Die Leipziger Richter folgten erwartbar einem Urteil

Details zu Faesers nächster Fall

Categories: Deutsch, Politik, Quellen, Tichys EinblickTags: , Daily Views: 1Total Views: 12
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