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Präventiver Schutz der Verfassung“: Jura-Professor befürwortet teilweises Verbot der AfD

Published On: 14. September 2023 18:03

14. Sep. 2023, 18:03 Uhr

Laut dem Juristen Klaus Gärditz könnte es schwierig sein, die AfD bundesweit zu verbieten. Ein Teilverbot der „besonders extremistisch“ aufgestellten Landesverbände im Osten hält er hingegen für möglich.

Der Jurist Klaus Gärditz hält ein Verbot der Partei Alternative für Deutschland (AfD) für möglich und notwendig. Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erklärte er, dass es gemäß Paragraph 46, Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes möglich sei, ein Verbot auf „einen rechtlich oder organisatorisch selbständigen Teil einer Partei“ zu beschränken.

Gärditz denkt dabei insbesondere an die AfD-Landesverbände in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. In allen drei Bundesländern konnte die AfD zuletzt sehr hohe Umfragewerte erzielen. Gärditz zufolge sind die genannten AfD-Landesverbände im Osten „deutlich“ radikaler als die in Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen. Aufgrund dieser Unterschiede könnte ein Verbot der gesamten Partei scheitern. Ein Teilverbot der „besonders extremistisch“ aufgestellten Landesverbände hält Gärditz jedoch für möglich.

Wesentlich für ein Verbot wäre, dass „die Schwelle zur aktiv-kämpferischen Haltung gegen unsere Grundordnung“ überschritten wird. Dafür seien keine Waffenlager oder Schlägertrupps erforderlich. „Aktiv-kämpferisch“ könne man auch „in Worten“ sein. Gärditz hat „keine Zweifel“, dass diese Schwelle überschritten wird, insbesondere wenn er die Rhetorik maßgeblicher AfD-Funktionäre in Thüringen hört.

Bei dieser Schwelle gehe es nicht darum, ob eine Forderung „besonders aggressiv“ vorgetragen werde. Aktiv-kämpferisch könne auch eine „sanfte Rhetorik“ sein. Entscheidend sei, dass sie „beharrlich“ darauf abzielt, „die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen und aktiv sowie planmäßig zu beseitigen“. Ein Verbotsverfahren wäre daher „präventiver Verfassungsschutz“.

Um der AfD nachzuweisen, dass sie einen Staatsstreich plant, fordert Gärditz den Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen (V-Leute) durch den deutschen Inlandsgeheimdienst. Damit das Verbotsverfahren nicht wie bei der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) 2003 aufgrund von V-Leuten in Führungspositionen scheitert, sollten diese an der Peripherie angeworben werden. Dort könnten sie Informationen über wiederholte „verfassungsfeindliche Agitation“ sammeln, die „in der Summe“ auch dem Parteienvorstand zugerechnet werden könnten.

Gärditz ist seit 2019 Lehrstuhlinhaber der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn. Nach einem Gastkommentar in der Tageszeitung (TAZ) am 8. August ist dies bereits der zweite publizistische Beitrag des Juristen, in dem er für ein Teilverbot der AfD wirbt

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„Präventiver Verfassungsschutz“: Jura-Professor plädiert für Teilverbot der AfD

14 Sep. 2023 18:03 Uhr Laut dem Juristen Klaus Gärditz könnte es schwierig sein, die AfD bundesweit zu verbieten. Ein Teilverbot der „besonders extremistisch“ aufgestellten Landesverbände im Osten hält er hingegen für möglich. Quelle: www.globallookpress.com © Carsten Koall/dpaDer Jurist Klaus Gärditz hält ein Verbot der Partei Alternative für Deutschland (AfD) für möglich und erforderlich. Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sagte er am Mittwoch, dass Paragraf 46, Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erlaube, ein Verbot auf „einen rechtlich oder organisatorisch selbständigen Teil einer Partei“ zu beschränken.Dabei denke Gärditz laut eigener Aussage insbesondere an die AfD-Landesverbände von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. In allen drei Bundesländern konnte die AfD zuletzt sehr hohe Umfragewerte erzielen. In Thüringen und in Sachsen finden im nächsten Jahr

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