himmelszeichen:-merkel-statue-stuerzt-einHimmelszeichen: Merkel-Statue stürzt ein
zum-glueck-gibt-es-gelegentlich-auch-informative-inhalte-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkZum Glück gibt es gelegentlich auch informative Inhalte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
impfung-unter-anwendung-von-polizeilicher-gewalt

Impfung unter Anwendung von polizeilicher Gewalt

Published On: 15. September 2023 11:35

Veröffentlicht am 15. September 2023 von DF. Die Medien haben nun auch den Fall entdeckt: Wir hatten berichtet, dass eine Mutter im Baselbiet vom Bundesgericht aufgefordert wurde, ihre beiden Söhne gegen Masern impfen zu lassen. Wenn sie dies nicht bis heute tut, kann die Impfung gemäß Bundesgericht mit Polizeigewalt durchgeführt werden. Gestern fand in Sissach (BL) eine Mahnwache statt, bei der rund 200 Personen gegen die Zwangsimpfung demonstrierten. Die Eltern waren sich uneinig, ob die beiden Kinder geimpft werden sollten. Der Vater hatte deshalb die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschaltet, die entschied, dass die Kinder gemäß dem Impfschema des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geimpft werden müssen. Notfalls müsse dieser Entscheid mit Polizeigewalt durchgesetzt werden. Bisher wurde in der Schweiz ein Kind nicht geimpft, wenn die Eltern uneinig waren. Das Bundesgericht hat diese Praxis nun jedoch geändert. Der Entscheid wirft verschiedene Fragen auf, die diese Woche auch im Baselbieter Landrat (Kantonsparlament) thematisiert wurden. Während die Medien die Sache als Ausnahmefall darstellen und behaupten, dass eine Zwangsimpfung für alle weiterhin nicht auf der Tagesordnung steht, sehen das nicht alle so. Die Grüne Laura Grazioli kritisierte diese Woche im Landrat, dass die Kinder nicht angehört wurden. Sie sagte auch, dass das nationale Parlament immer für Impffreiheit eingetreten sei und es nicht angehe, dass das Bundesgericht nun plötzlich die Verhältnisse ändere. Wenn man bei Uneinigkeit der Eltern bei der fehlenden Masernimpfung eine Gefährdung des Kindeswohls annehme, dann müsse man das immer tun. Grazioli fürchtet deshalb eine Präzedenzwirkung. Während Politiker der FDP und der SP die gewaltsame Durchsetzung des Bundesgerichtsentscheids unterstützten, argumentieren Vertreter der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ähnlich wie Grazioli. Diese merkte an, dass Fragen der Verhältnismäßigkeit komplett ausgeblendet wurden: „Also stellt eine fehlende Masernimpfung eine Gefährdung des Kindeswohls dar, aber eine polizeilich durchgesetzte Zwangsimpfung ist gut für das Kindeswohl?“ Sarah Regez (SVP-Baselland) schrieb dazu: „Es stellt sich weiter die Frage, welchen Wert die Erziehungsberechtigung und die elterliche Sorge noch haben, wenn der Staat derart willkürlich in die innerfamiliären Entscheidungen eingreifen kann.“ Sollte es zu einem Polizeieinsatz kommen, wäre das wohl das erste Mal in der Schweiz. Die Entwicklung ist nicht nur wegen der Präzedenzwirkung extrem besorgniserregend. Früher war es so: Wenn sich die Eltern nicht einig waren, war die Antwort Nein, keine Impfung. Neu ist, dass bei Uneinigkeit die KESB entscheidet, und zwar nach dem BAG-Impfschema. Vor 2013 gab es außerdem eine politisch gewährte und verantwortliche Laien-Vormundschaftsbehörde. Diese hatte auch den gesunden Menschenverstand und die Verhältnismäßigkeit im Blick und ging nicht mit den Scheuklappen des Spezialisten vor. Eine Initiative zur Rückkehr zu Laienbehörden kam leider nicht zustande. Bemerkenswert ist auch, dass der Wille der beiden Jungen, sich nicht impfen zu lassen, in diesem Fall anscheinend keine Rolle spielte. Sie wurden im Verfahren nicht einmal angehört. Während der Covid-Impfkampagne hieß es anders: Schon Zehnjährige durften sich gegen den Willen der Eltern impfen lassen, was in den Schulen auch fleißig kommuniziert wurde – und der Impfbus stand oft direkt auf dem Schulhof. Wo bleiben hier die Vertreter von „My body, my choice“? Erstaunlich ist auch, dass diese Praxisänderung der Gerichte ausgerechnet in der Zeit klammheimlich durchgeführt wurde, als nationale Parlamentarier und staatliche Funktionäre für Impffreiheit eintraten und erklärten, dass zum Beispiel die Zertifikatspflicht selbstverständlich kein Schritt in Richtung Impfzwang sei. „Ein Impf-Obligatorium ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Garantie dagegen ist das Gesetz“, sagte Susanne Kuster vom Bundesamt für Justiz in einer Pressekonferenz am 22. Dezember 2020. Mit dieser Praxisänderung überdehnt das Bundesgericht also seine Rolle bei weitem. Und man fragt sich, was solche Aussagen wie diejenige von Kuster wert sind. Die Initiative Stopp Impfpflicht ist damit überhaupt nicht überflüssig, wie bei ihrer Lancierung gesagt wurde, sondern sie würde Klarheit schaffen und verhindern, dass sich das Bundesgericht Kompetenzen aneignet, die ihm nicht zustehen und einen Entscheid fällt, der in einem demokratischen Prozess keine Chance hätte. Es wird sich in den nächsten Tagen zeigen, ob der Entscheid des Bundesgerichts tatsächlich mit Gewalt durchgesetzt wird, ob die eine Seite nachgibt oder ob man sich in letzter Minute auf einen Kompromiss einigt. Was bedeutet das nun für das Individuum? Es ist wichtig, dass sich die Eltern in der Frage der Impfung von Kindern praktisch um jeden Preis einigen, notfalls durch einen Kompromiss. Dann tritt die KESB nicht auf den Plan. Empfehlenswert ist auch, den eigenen Impfstatus und denjenigen der Kinder nicht aktiv zu kommunizieren. Es handelt sich dabei (in der Schweiz) immer noch um schützenswerte Daten, die nicht weitergegeben werden müssen. Bisher hat der Staat auch keinen Zugriff darauf

Original Artikel Teaser

Impfung mit Polizeigewalt?

Veröffentlicht am 15. September 2023 von DF. Nun haben auch die Leitmedien den Fall entdeckt (hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier): Wir hatten berichtet, dass im Baselbiet eine Mutter vom Bundesgericht aufgefordert worden war, ihre beiden Buben gegen Masern impfen zu lassen. Tut sie dies nicht bis heute, dann kann gemäss Bundesgericht die Impfung mit Polizeigewalt durchgeführt werden. Gestern fand in diesem Zusammenhang in Sissach (BL) eine Mahnwache statt. Rund 200 Personen demonstrierten gegen die Zwangsimpfung. Die Eltern waren sich uneinig, ob die beiden Kinder geimpft werden sollen. Der Vater hatte deshalb die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschaltet, die entschied, dass die Kinder gemäss Impfschema des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geimpft werden müssen. Notfalls müsse dieser Entscheid mit Polizeigewalt durchgesetzt

Details zu Impfung mit Polizeigewalt?

himmelszeichen:-merkel-statue-stuerzt-einHimmelszeichen: Merkel-Statue stürzt ein
zum-glueck-gibt-es-gelegentlich-auch-informative-inhalte-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkZum Glück gibt es gelegentlich auch informative Inhalte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk