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Beschwerde gegen den Deutschen Bundestag wegen mangelnder Aktivität bei der Umsetzung von Artikel 146 des Grundgesetzes

Published On: 19. September 2023 10:06

Veröffentlicht am: 19. September 2023 | Anzahl Kommentare: 1 Kommentar

Verfassungsbeschwerde zur Aktivierung von Artikel 146 Grundgesetz eingereicht

Ein Meinungsbeitrag der Bürgerinitiative GemeinWohlLobby. Friedemann Willemer, ein Rechtsanwalt aus Zittau, hat zusammen mit Uwe Kranz, einem ehemaligen Ministerialrat, und der Bürgerrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein sowie weiteren 35 Bürgern am 13. September 2023 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ziel dieser Beschwerde ist es, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu auffordert, nach über 30 Jahren Untätigkeit seit der Vollendung der Einheit Deutschlands endlich Artikel 146 Grundgesetz zu aktivieren. Dadurch soll dem deutschen Volk als alleinigem Träger der Staatsgewalt die Möglichkeit gegeben werden, über seine Verfassung zu diskutieren und abzustimmen.

Bürgerinitiative fordert direktdemokratische Verfassungsgebung

Die Bürgerinitiative „GemeinWohlLobby“ hat bereits am 20. September 2022 eine Petition gestartet, um die Bundestagsfraktionen aufzufordern, ein Ausführungsgesetz zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages des Artikel 146 Grundgesetz zeitnah einzubringen. Über 4.000 Bürger haben diese Petition unterstützt. Die Forderung besteht darin, dass das Verfahren einer Verfassungsgebung durch das Volk festgelegt wird, um die volle Handlungsfreiheit der Bevölkerung gemäß Völkerrecht zu gewährleisten. Das geforderte Gesetz soll unter anderem regeln, dass nach einer öffentlichen Debatte von mindestens einem Jahr eine Abstimmung über das Grundgesetz stattfindet. Das deutsche Volk soll dann frei entscheiden können, ob das Grundgesetz durch eine andere Verfassung ersetzt oder mit Ergänzungen beibehalten werden soll. Bisher hat der Gesetzgeber das Versprechen, das bei der Abfassung des Grundgesetzes gegeben wurde, nicht eingelöst.

Verfassungsbeschwerde eingereicht, um Versprechen einzulösen

Die „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ haben in Artikel 146 GG festgelegt, dass das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung beschließen kann. Dieses Versprechen sollte am Tag der Wiedervereinigung in Freiheit erfüllt werden. Bis heute hat der Deutsche Bundestag dieses Versprechen nicht eingelöst, weshalb die Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde. Die Verfassungsbeschwerde kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://gemeinwohl-lobby.de/artikel-146-gg/ Kontakt: Marianne Grimmenstein [email protected]

+++ Bildquelle: Christin Klose / Shutterstock +++

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Verfassungsbeschwerde gegen den Deutschen Bundestag wegen Untätigkeit bei Umsetzung von Artikel 146 Grundgesetz

Veröffentlicht am: 19. September 2023 | Anzahl Kommentare: 1 Kommentar Ein Meinungsbeitrag der Bürgerinitiative GemeinWohlLobby. Friedemann Willemer, Rechtsanwalt aus Zittau, hat mit Uwe Kranz, ltd. Ministerialrat a. D., und der Bürgerrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein sowie weiteren 35 Bürgern am 13. September 2023 beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Über diese Beschwerde soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgibt, nach über 30 Jahren Untätigkeit seit der Vollendung der Einheit Deutschlands Artikel 146 Grundgesetz endlich zu aktivieren und damit dem deutschen Volk als alleinigem Träger der Staatsgewalt, die Möglichkeit zu geben, über seine Verfassung zu diskutieren und abzustimmen. Die Bürgerinitiative „GemeinWohlLobby“ hat mit Unterstützung von über 4.000 Bürgern durch eine Petition zu einer direktdemokratischen Verfassungsgebung bereits am 20. September 2022 die Bundestagsfraktionen

Details zu Verfassungsbeschwerde gegen den Deutschen Bundestag wegen Untätigkeit bei Umsetzung von Artikel 146 Grundgesetz

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