Klima-Kind: Reporter der GEZ weint
Ich bin beeindruckt davon, dass du an der Demonstration teilnimmst. Es zeigt uns Erwachsenen, wie wichtig das ist“, sagte Reporter Ben Bode unter Tränen zu einem kleinen Mädchen während einer Demo der Letzten Generation im ZDF-Magazin 37 Grad Leben.
Gemäß Paragraf 11 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote berücksichtigen. Es ist jedoch fraglich, ob selbst unkritische Nutzer von ARD und ZDF der Meinung sind, dass diese Programmgrundsätze tatsächlich umgesetzt werden.
In dem COMPACT-Spezial „Genug GEZahlt!“ wird auf Paragraf 11 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages verwiesen, der die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dazu verpflichtet, objektiv und unparteiisch zu berichten, Meinungsvielfalt zu gewährleisten und ausgewogene Angebote zu präsentieren. Es wird jedoch bezweifelt, dass diese Grundsätze in der Praxis tatsächlich eingehalten werden, selbst von unkritischen Nutzern von ARD und ZDF
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Klima-Kind: GEZ-Reporter heult
„Ich finde es voll cool, dass du mitläufst. Es zeigt uns Älteren, wie wichtig das ist“ (Reporter Ben Bode unter Tränen zu einem kleinen Mädchen auf einer Demo der Letzten Generation, ZDF-Magazin 37 Grad Leben) „In Paragraf 11 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages heißt es: ‚Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.‘ Nicht einmal unkritische Nutzer von ARD und ZDF dürften die Auffassung vertreten, dass diese Programmgrundsätze tatsächlich zur Anwendung kommen.“ ( COMPACT-Spezial „Genug GEZahlt!“)
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