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BGH bestätigt: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist legal

Published On: 21. September 2023 17:53

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst überprüft. In einem langjährigen Rechtsstreit um die Zusatzversorgung hat der BGH die jüngste Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien bestätigt. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe befassten sich mit Übergangsregelungen und Startgutschriften, mit denen Rentenanwartschaften 2002 in ein neues System übertragen wurden. Sie kamen zu dem Schluss, dass diese nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoßen und wiesen die Revision einer Klägerin zurück.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährt Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Im Jahr 2002 stellte die VBL ihr System um und behandelte Versicherte, die noch nicht 55 Jahre alt waren, schlechter als ältere Versicherte. Der BGH kippte die ursprünglichen Regelungen und eine Nachbesserung. Die Tarifvertragsparteien einigten sich 2017 auf eine erneute Nachbesserung, die die VBL übernahm. Dabei wurde unter anderem ein vorheriger Anteilssatz durch einen variablen Anteilssatz ersetzt. Auch danach klagten zahlreiche Versicherte gegen die VBL.

Im konkreten Fall scheiterte die Klägerin sowohl am Landgericht als auch am Oberlandesgericht Karlsruhe und ging in Revision. Ihre Vertreterin monierte unter anderem ein Näherungsverfahren, das bei der Berechnung herangezogen wurde. Der BGH-Anwalt der VBL wies die Kritik zurück und erklärte, dass das Näherungsverfahren die Handhabung eines komplizierten Sachverhalts erleichtere. Der Vorsitzende Richter des vierten Zivilsenats, Christoph Karczewski, erläuterte, dass die mit dieser Ungleichbehandlung verbundenen Härten und Ungerechtigkeiten hinzunehmen seien. Frauen seien nicht benachteiligt, da es Ausgleiche für Lücken in der Erwerbsbiografie gebe. Neueinstellungen ab dem Jahr 2002 seien nicht von der Entscheidung betroffen. Nachzahlungen gab es bereits für Menschen, die bereits in Rente sind. Weder Versicherte noch Rentenbezieher seien schlechtergestellt worden

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BGH bestätigt: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist rechtens

Der Bundesgerichtshof hat erneut die Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst geprüft.Foto: Uli Deck/dpa Das Interesse an diesem Verfahren war groß. Zum dritten Mal hat sich der BGH nun mit der Zusatzversorgung für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst befasst. Klarheit für rund 1,7 Millionen Versicherte bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL): In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst hat der Bundesgerichtshof (BGH) die jüngste Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien bestätigt. Zum dritten Mal befassten sich die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Mittwoch mit Übergangsregelungen und Startgutschriften, mit denen Rentenanwartschaften 2002 in ein neues System übertragen wurden. Sie kamen zu dem Schluss, dass diese nicht wie zwei frühere Fassungen

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