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Der Fall Heinrich Habig: Freiheit nach der Vereinbarung

Published On: 21. September 2023 0:08

Veröffentlicht am 21. September 2023 von SMA. Es gibt Ärzte, die sich weigern, mitzumachen. Einer von ihnen ist Heinrich Habig. Heute, am Donnerstag, dem 21. September, wird der 68-jährige Mediziner aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen nach 16 Monaten Untersuchungshaft freigelassen. Der Haftbefehl wird jedoch nur „ausgesetzt“, wie es juristisch korrekt heißt. Dies geschieht, weil Habig sich auf einen Vergleich eingelassen hat. Der Arzt stand vor Gericht, weil er angeblich mehr als 6000 Patienten nicht richtig geimpft haben soll. Im Mai 2022 wurde er deshalb in Untersuchungshaft genommen. Die Anklage erfolgte erst im November 2022 in 589 Fällen. In einem ersten Teilurteil, das Ende Juni 2023 am Landgericht Bochum gefällt wurde, erhielt Habig für 207 Fälle eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung. Und er blieb weiterhin in Untersuchungshaft, angeblich wegen Fluchtgefahr. In dem neuesten Deal ging es um weitere 200 geständige Patienten. Und nur in Bezug auf diese Fälle gab der Arzt zu, dass er nicht geimpft hat. „Die Richterin am Amtsgericht Recklinghausen sagte tatsächlich zu dem angeklagten Patienten, Heinrich Habig habe in seiner Einlassung erklärt, dass er überhaupt nicht geimpft hätte. Da musste ich als Zuschauerin reinrufen, dass das nicht stimmt“, erzählt Claudia Ludwig, Lokalpolitikerin und Freundin der Familie. Und weiter: „Habig hat aber erklärt, dass es stimmt, wenn Patienten das sagen. Er kann sich nicht genau an jede einzelne Impfung erinnern.“ Ludwig, auch Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen, ist sehr daran interessiert, wie die Justiz mit dem Arzt und seinen Patienten aus ihrer Stadt umgeht. Deshalb war sie auch bei nahezu allen Gerichtsverhandlungen gegen Habig in Bochum als Prozessbeobachterin dabei. „Ich war 20 Jahre lang Schöffin, aber in diesen Hunderten von Verfahren habe ich noch nie erlebt, dass ein Gericht wie hier im Fall Habig alle Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt hat. Da stimmt etwas nicht“, empört sich Ludwig. Ursprünglich sollte der Arzt zu Beginn des Verfahrens ein umfassendes Geständnis ablegen, dass er niemanden wirklich geimpft hätte, und dafür eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung erhalten. Das hatten damals die Pflichtverteidiger mit dem Gericht ausgehandelt. Erst danach zog der Arzt Rechtsanwalt Wilfried Schmitz als Wahlverteidiger hinzu und nahm sein Geständnis zurück. Im Laufe der weiteren Verhandlungen kam nach und nach ans Licht, wie sehr Polizei und Staatsanwaltschaft Patienten unter Druck gesetzt hatten, damit sie oft noch während der Hausdurchsuchungen gestanden, dass sie nicht wirklich geimpft worden seien. Es kam zu zwangsweisen Blutuntersuchungen. Einige Zeugen trauten sich, mit diesen traumatisierenden Erlebnissen auch an die Presse zu gehen. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass der Arzt durch die lange Untersuchungshaft doch noch dazu gebracht werden sollte, zu erklären, dass er niemanden wirklich geimpft hat. „Aber wer unbedingt geimpft werden wollte, wurde von ihm geimpft“, zitiert Gerichtsreporter Heiko Grabowski Habigs jüngste Aussage im Zusammenhang mit der Einlassung. Ein weiterer Hinweis sei auch, dass die Apotheke mehr Impfdosen geliefert habe, als sie wieder abgeholt habe, erinnert sich Grabowski an den entsprechenden Auftritt der Apothekerin vor Gericht. Es sollte ein Exempel statuiert werden. Dafür war viel Medienaufmerksamkeit nötig. So erklärt Rechtsanwalt und Prozessbeobachter Christian Moser: „Der Fall gegen den Arzt Heinrich Habig sollte zu seinem Nachteil als Tribunal inszeniert werden. Verunglimpfung in der Mainstream-Presse als abschreckendes Beispiel und dann ein schnelles Geständnis, um die Ungereimtheiten unter den Tisch zu kehren. So war es geplant.“ Durch die Tatsache, dass das Gericht keinerlei Beweisanträge der Verteidigung zugelassen hat, sieht Moser den Grundsatz der Amtsermittlung verletzt: „Ein Gericht muss in alle Richtungen ermitteln, um die grundlegenden Sachverhalte zu klären.“ Er vertritt mehrere Patienten, die von Heinrich Habig gegen „Covid“ geimpft wurden, deren Behandlung jedoch von der Staatsanwaltschaft angezweifelt wird. Daher ist Moser gespannt, wie mit diesen Fällen weiter verfahren wird, wenn die Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping nun ein zweites Teilurteil über weitere 200 Fälle und anschließend das Gesamturteil – aus Teilurteil eins und zwei – spricht. „Denn auf der Seite von Habig wird das Verfahren für die restlichen 189 Fälle, für die kein Geständnis vorliegt, eingestellt – so der Deal.“ Verteidiger Wilfried Schmitz hat für das erste Teilurteil Revision beantragt und wird beim zweiten Teilurteil bzw. Gesamturteil genauso vorgehen. Bis der Bundesgerichtshof darüber entschieden hat, kann Habig seine neu gewonnene Freiheit genießen und sich wieder um das Wohl seiner Patienten kümmern. Nachtrag um 17:00 Uhr: Der Prozessbeobachter und Rechtsanwalt Chris Moser berichtet in seinem Telegram-Kanal: „Soeben, am heutigen 21. September 2023, wurde das Urteil der ersten Instanz gegen Heinrich Habig gesprochen. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Seine Ehefrau Fatima, die als Mitangeklagte Sprechstundenhilfe war, wurde zu sechs Monaten Bewährungsstrafe und 150 Sozialstunden verurteilt. Gleichzeitig wurde die Untersuchungshaft von Habig aufgehoben und er befindet sich auf freiem Fuß. Er muss sich jedoch zweimal pro Woche bei der Polizei melden und seine Ausweispapiere abgeben. Etwa 70 Personen haben sich vor dem Gericht versammelt, um ihn zu begrüßen.“ ********************** Unterstützen Sie uns mit einem individuellen Betrag oder einem Spenden-Abo. 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Fall Heinrich Habig: Nach dem Deal die Freiheit

Veröffentlicht am 21. September 2023 von SMA. Es gibt Ärzte, die nicht mitmachen. Zu ihnen gehört Heinrich Habig. Heute, Donnerstag, dem 21. September, kommt der 68-jährige Mediziner aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen nach 16 Monaten Untersuchungshaft frei. Der Haftbefehl wird allerdings nur «ausser Vollzug gesetzt», wie es juristisch richtig heisst. Und zwar weil sich Habig auf einen Vergleich (Transition News berichtete) eingelassen hat. Der Arzt kam vor Gericht, weil er Patienten nicht wirklich geimpft haben soll – insgesamt mehr als 6000-mal. Im Mai 2022 wurde er dafür in Untersuchungshaft genommen. Zur Anklage kam es erst im November 2022 in 589 Fällen. In einem ersten Teilurteil, das Ende Juni 2023 am Landgericht Bochum gefällt wurde, bekam Habig für 207 Fälle zwei Jahre und zehn

Details zu Fall Heinrich Habig: Nach dem Deal die Freiheit

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