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Unzulässig“: Gericht verhängt schmerzhafte Ohrfeige gegen GEZ-Sender

Published On: 21. September 2023 22:33

Schlimmer hätte es für den RBB kaum kommen können: Das Berliner Arbeitsgericht hat dem öffentlich-rechtlichen Sender eine deutliche Rüge erteilt. Im Rahmen der sogenannten Schlesinger-Affäre wurden die Kündigungen bereits im dritten Fall bestätigt. Im aktuellen Fall ging es um die ehemalige juristische Direktorin Susann Lange. Sie argumentierte, dass der Sender ihr noch Ruhegelder in Höhe von insgesamt 1,8 Millionen Euro schuldet, wie es im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Doch das Gericht entschied anders. Richter Simon Coenen verweigerte Lange nicht nur die geforderten 1,8 Millionen Euro, sondern erklärte auch den gesamten Arbeitsvertrag für rechtswidrig. Das Arbeitsverhältnis wurde vor Gericht praktisch aufgelöst. Der Grund für das harte Urteil sind die großzügigen Versorgungsansprüche im Arbeitsvertrag. Der Richter sprach von einem „wucherähnlichen Rechtsgeschäft“. Die Leistungen des Senders stehen in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung. Die Regelungen sind zu günstig für die Klägerin und zu teuer für den Sender, so der Richter.

Verdacht der Vetternwirtschaft: Ein besonders brisanter Aspekt ist, dass die frühere Personalchefin des Senders mit der klagenden Direktorin verheiratet war. Dies lässt den Verdacht der Vetternwirtschaft bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags nahelegen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Lange noch Rechtsmittel einlegen kann, ist es eine juristische Sensation: Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht einem öffentlich-rechtlichen Sender deutlich die Sittenwidrigkeit bestätigt. Dies ist eine große Ohrfeige für eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Tatsächlich wird damit die Veruntreuung von Gebührengeldern durch das Gericht festgestellt. Es bestätigt die Kritik vieler Gegner des Zwangsgebührensystems, die von einer Selbstbedienungsmentalität in den Sendern ausgehen. Das Urteil zeigt, wie pervertiert das System ist und dass es keine Legitimation für Zwangsgebühren für ein derart korruptes System gibt.

Gelddruckmaschine: Besonders bitter ist, dass die Sender beim Programm oft massiv sparen und einfache Mitarbeiter zu prekären Bedingungen beschäftigen, während sich die „Großkopferten“ gegenseitig das Geld zuschanzen. Das gebührenfinanzierte System hat in seiner heutigen Form keine Legitimation mehr. Tatsächlich handelt es sich um staatlich legitimierte Korruption. Die Regierungen sorgen dafür, dass die Sender einen üppigen Geldstrom erhalten und im Gegenzug Propaganda für diese Regierungen machen. Das einstige Prinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde von den Bonzen und Journalisten in den Chefetagen längst pervertiert

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„Sittenwidrig“: Klatschende Ohrfeige von Gericht für GEZ-Sender

Schlimmer hätte es kaum kommen können für den RBB: Das Berliner Arbeitsgericht hat dem öffentlich-rechtlichen Sender jetzt ordentlich die Leviten gelesen. Und es hat damit die im Zuge der sogenannten Schlesinger-Affäre vorgenommenen Kündigungen bereits im dritten Fall bestätigt. Im konkreten Fall ging es um die ehemalige juristische Direktorin Susann Lange. Die hat sich darauf berufen, dass ihr der Sender laut Arbeitsvertrag in den kommenden Jahren insgesamt noch Ruhegelder in Höhe von 1,8 Millionen Euro schuldet. Doch es kam ganz anders, als die frühere Topmanagerin es sich wahrscheinlich vorgestellt hat. Richter Simon Coenen verweigerte Lange nicht nur die 1,8 Millionen Euro, die sie zusätzlich zu einer späteren Rente noch einforderte. Er erklärte auch den gesamten Arbeitsvertrag für rechtswidrig. Mit anderen Worten:

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