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Untersuchungen über das Löschen von E-Mails im Bundesfinanzministerium

Published On: 30. September 2023 17:25

Die Praxis der Bundesregierung, E-Mails von Bundesministern und Staatssekretären zu löschen, steht unter Druck. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen, nachdem der ehemalige Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi eine Strafanzeige gestellt hat. Es geht um E-Mails, die der damalige Staatssekretär im Finanzministerium, Wolfgang Schmidt, mit dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen ausgetauscht hatte, die jedoch nicht mehr auffindbar sind. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat bestätigt, dass ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Fabio De Masi beruft sich in seiner Anzeige auf Paragraf 303a des Strafgesetzbuches, der die rechtswidrige Löschung von Daten bestraft. Sein Anwalt spricht von dem Verdacht, dass Personen im Bundesministerium der Finanzen das Delikt der vollendeten Datenveränderung durch Löschung begangen haben könnten. Die Praxis der Löschung von Mailpostfächern beim Ausscheiden von Ministern oder Staatssekretären ist in den Bundesministerien üblich. Das Finanzministerium bestätigte, dass auch dort die Löschung von Mailpostfächern üblich sei und verwies auf ältere Stellungnahmen, wonach dies nicht gegen geltendes Recht verstoße. Das Kanzleramt wollte keine Fragen zu dem Vorgang beantworten.

Die Bundesregierung gerät wegen der Löschung von E-Mails von Bundesministern und Staatssekretären unter Druck. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen, nachdem Fabio De Masi, ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter, eine Strafanzeige gestellt hat. Es geht um E-Mails, die Wolfgang Schmidt, damaliger Staatssekretär im Finanzministerium und heutiger Kanzleramtschef, mit dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen ausgetauscht hatte, die jedoch nicht mehr auffindbar sind. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat bestätigt, dass ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Fabio De Masi beruft sich in seiner Anzeige auf Paragraf 303a des Strafgesetzbuches, der die rechtswidrige Löschung von Daten bestraft. Sein Anwalt spricht von dem Verdacht, dass Personen im Bundesministerium der Finanzen das Delikt der vollendeten Datenveränderung durch Löschung begangen haben könnten. Die Praxis der Löschung von Mailpostfächern beim Ausscheiden von Ministern oder Staatssekretären ist in den Bundesministerien üblich. Das Finanzministerium bestätigte, dass auch dort die Löschung von Mailpostfächern üblich sei und verwies auf ältere Stellungnahmen, wonach dies nicht gegen geltendes Recht verstoße. Das Kanzleramt wollte keine Fragen zu dem Vorgang beantworten

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Ermittlungen wegen Maillöschung im Bundesfinanzministerium

Die Bundesregierung gerät mit ihrer Praxis der Löschung von E-Mails von Bundesministern und Staatssekretären unter Druck. Ausgelöst durch eine Strafanzeige des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi hat die Berliner Staatsanwaltschaft jetzt Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen. IMAGO/Metodi Popow Bundeskanzler Olaf Scholz, und Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes , am 22. März 2023 Es geht um Mails, die der damalige Staatssekretär im Finanzministerium und heutige Kanzleramtschef, Wolfgang Schmidt (SPD), mit dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen ausgetauscht hatte, die heute aber nicht mehr auffindbar sind. Der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage der Zeitung die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Bei einer Anzeigeerstattung wie hier sei man „verpflichtet“, ein formelles Ermittlungsverfahren einzuleiten, so der Sprecher. Dennoch müsse die Anklagebehörde nun zunächst

Details zu Ermittlungen wegen Maillöschung im Bundesfinanzministerium

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