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Das Verbot von „Oben ohne“ im Schwimmbad wird vom Gericht als „Diskriminierung“ von Frauen angesehen

Published On: 2. Oktober 2023 6:37

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, scheinen manche deutsche Gerichte keine Grenzen zu kennen. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, welche verrückten Dinge als nächstes kommen werden. Werden Männer in Zukunft gezwungen sein, BHs zu tragen, um die Gleichberechtigung zu gewährleisten? Wird es als Diskriminierung angesehen und verboten werden, dass Männer Frauentoiletten benutzen? Diese Fragen könnten der Logik des Gerichts folgen. Das Gericht hat es zwar nicht geschafft, die weltbewegende Frage zu entscheiden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht, aber zumindest eine Teilentscheidung wurde getroffen. Eine Frau hatte geklagt, weil sie aufgefordert wurde, sich zu bedecken oder das Gelände zu verlassen, als sie oben ohne auf dem Spielplatz war. Die Klägerin und ihre Anwältin sehen darin eine Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts.

Es ist seit langem üblich, dass Frauen ihre Brüste bedecken und Männer nicht. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die „kulturelle Bereicherung“ durch Menschen aus dem islamischen Kulturraum. Aber nicht nur die Klägerin fühlt sich diskriminiert, auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt die Klage. Die Richterin stellte fest, dass die Klägerin äußerlich anders behandelt wurde, nur weil sie eine Frau ist. Es ist eine ungleiche Behandlung, genauso wie die Tatsache, dass Frauen Geburtshilfe bekommen und Männer nicht. Die rechtliche Frage ist nun, ob diese Behandlung gerechtfertigt war. Das Gericht hat in einer ersten Teilfrage der Klägerin Recht gegeben. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weitergeht und ob das Land Berlin die Klageforderung anerkennt.

Es ist fraglich, ob es einen sachlichen Grund für die ungleiche Kleiderordnung im Badebetrieb gibt. Die Biologie spielt hier eine Rolle, da es geschlechtliche Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Brüsten gibt. Nach drei Stunden Verhandlung sind weitere Beratungen erforderlich. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weitergeht und ob das Land Berlin die Klageforderung anerkennt. Der Anwalt des Landes betonte, dass der Wachdienst nur für die Einhaltung der Corona-Bestimmungen zuständig war und nicht für das Verweisen der Frau vom Gelände. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weitergeht und ob das Land Berlin die Klageforderung anerkennt

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„Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, ist manchen deutschen Gerichten offenbar nichts zu absurd. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, was für Verrücktheiten wir als nächstes bekommen werden. Wird die Berliner Justiz Männer zwingen, im Zuge der Gleichberechtigung künftig auch einen BH zu tragen? Wird das Verbot für Männer, auf Frauentoiletten zu gehen, künftig als Diskriminierung eingeordnet – und verboten? Jedenfalls würde das zu der Logik des Gerichts passen. Das hat es am Freitag nach drei Stunden Verhandlung zwar nicht geschafft, allumfassend und endgültig die weltbewegende Frage zu entscheiden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht – weil sie Frauen die Bedeckung ihrer Brüste vorschreiben. Aber zumindest

Details zu „Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

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