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Gericht betrachtet Verbot des „Oben ohne“-Badeanzugs im Schwimmbad als Diskriminierung von Frauen

Published On: 2. Oktober 2023 13:25

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, scheinen manche deutsche Gerichte keine Grenzen zu kennen. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, welche absurden Forderungen als nächstes kommen werden. Werden Männer in Zukunft gezwungen sein, aus Gründen der Gleichberechtigung einen BH zu tragen? Wird es als Diskriminierung angesehen und verboten, dass Männer Frauentoiletten benutzen? Diese Fragen könnten durchaus der Logik des Gerichts folgen. In der Verhandlung am Freitag konnte das Gericht zwar nicht endgültig entscheiden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht, weil sie Frauen vorschreiben, ihre Brüste zu bedecken. Richterin Cornelia Holldorf traf jedoch zumindest eine Teilentscheidung. Es ging um die Klage einer Frau, die 10.000 Euro Schadensersatz fordert, weil Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes der landeseigenen „Plansche“ und später auch die Polizei sie aufgefordert hatten, sich „oben rum“ zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Die Klägerin und ihre Anwältin sehen darin eine Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts. Die Klage wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt, und zwanzig junge Frauen waren als Zuschauerinnen zum Prozess gekommen, um den Kampf für die Freiheit der textilfreien Brust zu unterstützen. Die Richterin stellte fest, dass die Klägerin äußerlich anders behandelt wurde, weil sie eine Frau ist. Diese ungleiche Behandlung könnte als „Schlechterbehandlung“ betrachtet werden, so die Richterin. Die rechtliche Frage ist nun, ob diese Behandlung gerechtfertigt war. Das Kammergericht hat in einer ersten Teilfrage zugunsten der Klägerin entschieden. Die Entscheidung über die ungleiche Kleiderordnung im Badebetrieb bleibt jedoch offen. Der Anwalt des Landes Berlin erklärte, dass der Sicherheitsdienst nur für die Einhaltung der Corona-Bestimmungen zuständig war und nicht dafür, die Frau vom Gelände zu verweisen. Er betonte jedoch, dass das Land Berlin die unangenehme Situation der Klägerin anerkennt, dies jedoch nie beabsichtigt habe

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„Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, ist manchen deutschen Gerichten offenbar nichts zu absurd. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, was für Verrücktheiten wir als nächstes bekommen werden. Wird die Berliner Justiz Männer zwingen, im Zuge der Gleichberechtigung künftig auch einen BH zu tragen? Wird das Verbot für Männer, auf Frauentoiletten zu gehen, künftig als Diskriminierung eingeordnet – und verboten? Jedenfalls würde das zu der Logik des Gerichts passen. Das hat es am Freitag nach drei Stunden Verhandlung zwar nicht geschafft, allumfassend und endgültig die weltbewegende Frage zu entscheiden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht – weil sie Frauen die Bedeckung ihrer Brüste vorschreiben. Aber zumindest

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