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Gericht betrachtet Verbot des „Oben ohne“-Badeanzugs im Schwimmbad als Diskriminierung von Frauen

Published On: 2. Oktober 2023 11:53

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, ist manchen deutschen Gerichten offenbar nichts zu absurd. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, was für Verrücktheiten wir als nächstes bekommen werden. Wird die Berliner Justiz Männer zwingen, im Zuge der Gleichberechtigung künftig auch einen BH zu tragen? Wird das Verbot für Männer, auf Frauentoiletten zu gehen, künftig als Diskriminierung eingeordnet – und verboten? Jedenfalls würde das zu der Logik des Gerichts passen.

Das hat es am Freitag nach drei Stunden Verhandlung zwar nicht geschafft, allumfassend und endgültig die weltbewegende Frage zu entscheiden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht – weil sie Frauen die Bedeckung ihrer Brüste vorschreiben. Aber zumindest eine Teilentscheidung traf Richterin Cornelia Holldorf am Freitag. Es ging um die Klage einer Frau, die 10.000 Euro will, weil Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes der landeseigenen „Plansche“ und anschließend auch die Polizei sie aufgefordert hatten, sich „oben rum“ zu bekleiden oder das Areal zu verlassen, wie das juristische Online-Fachportal „Legal Tribune Online“ (LTO) vermeldet: „Die Berlinerin, die zusammen mit ihrem Kind und einem Freund dort verweilte, hatte aber ‚oben ohne’ bleiben wollen und war schließlich unfreiwillig gegangen.“ Die Rechtsanwältin der Klägerin, Leonie Thum, sieht darin eine Diskriminierung: „Es ging um das Frausein“, betonte sie vor Gericht. Ein messerscharfer, logischer Schluss, dem man kaum widersprechen kann.

In der Tat. Wäre die Klägerin ein Mann, hätte sie das Problem nicht gehabt. Obwohl es ja durchaus auch Männer gibt, deren Brustgröße die von Frauen übertrifft. Die wahre Geschichte. Aber in unserer Kultur ist es nun mal seit langer Zeit üblich, dass Frauen ihre Brüste bedecken und Männer nicht. Insbesondere im Hinblick auf unsere „kulturelle Bereicherung“, also die erst kürzer hier Lebenden aus dem islamischen Kulturraum, ist die Bedeckungspflicht wohl nicht die schlechteste Idee. Doch nicht nur die Klägerin fühlt sich deswegen diskriminiert – die Klage wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. Zwanzig junge Frauen waren extra als Prozess-Zuschauerinnen gekommen, um den Kampf für die textilfreie Brust und die Entschädigung zu unterstützen. Die Richterin ließ das offenbar nicht unbeeindruckt, sie stellte mit Blick auf die Klägerin schon zu Beginn der Verhandlung fest: „Rein äußerlich betrachtet ist sie als Frau anders behandelt worden als als Mann. Das war schon eine ungleiche Behandlung.“ In der Tat. Genau wie es eine „ungleiche Behandlung“ ist, dass Frauen Geburtshilfe bekommen, Männer aber nicht. Die Welt kann manchmal zu ziemlich „ungleicher Behandlung“ führen. Man könne schon auch von einer „Schlechterbehandlung“ sprechen, fand die Richterin gar. Genau. Wie etwa auch beim Stillen von Babys. Da unterliegt indes nicht die Frau, sondern der Mann einer „Schlechterbehandlung“ – weil er dazu nicht in der Lage ist. Auch mit großer Brust. Aber vielleicht nimmt sich das Kammergericht ja auch dieser Ungerechtigkeit an. Die rechtliche Frage sei nun, ob diese Behandlung – also die „Schlechterbehandlung“, gerechtfertigt gewesen sei. so die Richterin, wie „LTO“ berichtet. Das Portal schloss daraus: „Damit gab das Gericht Lebreton in einer ersten entscheidenden Teilfrage Recht.“ Denn in der vorherigen Instanz hatte das Landgericht diese Frage noch offengelassen. Vielleicht müsste man noch weiter gehen. Ist es nicht generell eine „Schlechterbehandlung“ von Menschen, dass diese nicht nackt durch die Straßen laufen dürfen – Hunde und Katzen aber schon?

„Zwischen männlichen und weiblichen Brüsten bestünden ‚geschlechtliche Unterschiede‘, hatte das Landgericht in der ersten Instanz noch entschieden. Den Journalisten von ‚LTO’ scheint das suspekt. Sie schreiben: „Welche das sein sollten, hatte das LG aber im Dunkeln gelassen.“ Dass Frauen mit ihrer Brust Kinder stillen können und die weibliche Brust für die Mehrzahl der Männer ein Sexualobjekt ist, die männliche für die Mehrzahl der Frauen aber nicht, ist den Kollegen offenbar nicht bekannt. Kann man ja auch nicht erwarten, dass Journalisten heutzutage so etwas wissen. Was sie aber wissen: Wir haben Diskriminierung, wohin man schaut.

Optionen über Optionen

Weiter heißt es in dem Bericht: „Nach drei Stunden Verhandlung vor dem Kammergericht in Berlin (KG, Az. 9 U 94/22) sind weitere Beratungen des 9. Zivilsenats erforderlich. Nachdem die Parteien den Streit in der Verhandlung nicht durch einen Vergleich beilegen konnten, verbleibt neben einem streitigen Urteil als weitere Option, dass das Land Berlin die Klageforderung (teilweise) anerkennt.“ Und sodann geht wieder von vorne los in dem Text der Kollegen: „Ob es für die ungleiche Kleiderordnung im Badebetrieb einen sachlichen Grund gibt, blieb offen.“ Womit wir wieder bei der Biologie wären. Aber was sind schon Fakten? „Wir erkennen an, dass es für die Klägerin eine unangenehme Situation war, die das Land aber nie gewollt hat“, sagte der Anwalt des Landes Berlin mit messerscharfer Logik. Wer hätte das geahnt? Falsche Zuständigkeit? Weiter führte der Anwalt des Landes aus, der Wachdienst am Spielplatz sei nur für die Einhaltung der Corona-Bestimmungen zuständig gewesen und nicht für das Verweisen der Frau vom Gelände. Dennoch bleibe er bei der Auffassung, zu der auch das Landgericht in erster Instanz gekommen war: Die Klage sei gegen das Land Berlin als Betreiber der „Plansche“ gerichtet und nicht gegen den Wachdienst. Das Gericht habe daher keine Zuständigkeit für die Entscheidung.

Die Diskussion um die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ geht also weiter. Es bleibt abzuwarten, wie das Kammergericht Berlin in dieser Angelegenheit entscheiden wird. Es ist jedoch klar, dass die Entscheidung Auswirkungen auf die Gleichberechtigung und Diskriminierung haben könnte. Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht eine gerechte und ausgewogene Lösung findet, die die Rechte aller Beteiligten respektiert

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„Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, ist manchen deutschen Gerichten offenbar nichts zu absurd. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, was für Verrücktheiten wir als nächstes bekommen werden. Wird die Berliner Justiz Männer zwingen, im Zuge der Gleichberechtigung künftig auch einen BH zu tragen? Wird das Verbot für Männer, auf Frauentoiletten zu gehen, künftig als Diskriminierung eingeordnet – und verboten? Jedenfalls würde das zu der Logik des Gerichts passen. Das hat es am Freitag nach drei Stunden Verhandlung zwar nicht geschafft, allumfassend und endgültig die weltbewegende Frage zu entscheiden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht – weil sie Frauen die Bedeckung ihrer Brüste vorschreiben. Aber zumindest

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