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Gericht betrachtet Verbot des Oben-Ohne-Badens im Schwimmbad als Diskriminierung von Frauen

Published On: 2. Oktober 2023 12:35

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, scheinen manche deutsche Gerichte keine Grenzen zu kennen. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, welche absurden Forderungen als nächstes kommen werden. Werden Männer in Zukunft gezwungen sein, aus Gründen der Gleichberechtigung einen BH zu tragen? Wird es als Diskriminierung angesehen und verboten, dass Männer Frauentoiletten benutzen? Diese Fragen könnten der Logik des Gerichts folgen. Zwar hat das Gericht am Freitag nach dreistündiger Verhandlung nicht endgültig entschieden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht, da sie Frauen vorschreiben, ihre Brüste zu bedecken. Richterin Cornelia Holldorf traf jedoch zumindest eine Teilentscheidung. Es ging um die Klage einer Frau, die 10.000 Euro Schadensersatz fordert, weil Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes der landeseigenen „Plansche“ und später auch die Polizei sie aufgefordert hatten, sich „oben rum“ zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Die Klägerin und ihre Anwältin sehen darin eine Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts.

Die Klage wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt und zwanzig junge Frauen waren als Zuschauerinnen zum Prozess gekommen, um den Kampf für die Freiheit der textilfreien Brust und die Entschädigung zu unterstützen. Die Richterin stellte bereits zu Beginn der Verhandlung fest, dass die Klägerin äußerlich anders behandelt wurde, weil sie eine Frau ist. Dies ist in der Tat eine ungleiche Behandlung, genauso wie es eine ungleiche Behandlung ist, dass Frauen Geburtshilfe erhalten, Männer jedoch nicht. Die rechtliche Frage ist nun, ob diese Behandlung gerechtfertigt war, so die Richterin. Das Kammergericht hat in einer ersten Teilfrage zugunsten der Klägerin entschieden, während das Landgericht diese Frage in der vorherigen Instanz offen gelassen hatte.

Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weitergeht und ob das Land Berlin die Klageforderung anerkennt. Die Frage nach einer sachlichen Begründung für die unterschiedliche Kleiderordnung im Badebetrieb bleibt offen. Es ist jedoch bekannt, dass es geschlechtliche Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Brüsten gibt, wie zum Beispiel die Möglichkeit des Stillens bei Frauen und die sexuelle Anziehungskraft der weiblichen Brust für die Mehrheit der Männer. Es ist fraglich, ob diese biologischen Fakten bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte in Zukunft vernünftige und gerechte Entscheidungen treffen, die auf Fakten und nicht auf politischer Korrektheit basieren

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„Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, ist manchen deutschen Gerichten offenbar nichts zu absurd. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, was für Verrücktheiten wir als nächstes bekommen werden. Wird die Berliner Justiz Männer zwingen, im Zuge der Gleichberechtigung künftig auch einen BH zu tragen? Wird das Verbot für Männer, auf Frauentoiletten zu gehen, künftig als Diskriminierung eingeordnet – und verboten? Jedenfalls würde das zu der Logik des Gerichts passen. Das hat es am Freitag nach drei Stunden Verhandlung zwar nicht geschafft, allumfassend und endgültig die weltbewegende Frage zu entscheiden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht – weil sie Frauen die Bedeckung ihrer Brüste vorschreiben. Aber zumindest

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