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Das Verbot des Oben-ohne-Badens im Schwimmbad wird vom Gericht als „Diskriminierung“ von Frauen angesehen

Published On: 3. Oktober 2023 0:59

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, scheinen manche deutsche Gerichte keine Grenzen zu kennen. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, welche verrückten Entscheidungen als nächstes folgen werden. Wird die Berliner Justiz Männer dazu zwingen, aus Gründen der Gleichberechtigung einen BH zu tragen? Wird es als Diskriminierung angesehen und verboten werden, dass Männer Frauentoiletten benutzen? Diese Fragen passen zur Logik des Gerichts. Am Freitag hat das Gericht nach dreistündiger Verhandlung zwar nicht endgültig entschieden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht, weil sie Frauen vorschreiben, ihre Brüste zu bedecken. Aber zumindest hat Richterin Cornelia Holldorf eine Teilentscheidung getroffen. Es ging um die Klage einer Frau, die 10.000 Euro Schadensersatz fordert, weil Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes der landeseigenen „Plansche“ und später auch die Polizei sie aufgefordert hatten, sich „oben rum“ zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Die Klägerin und ihre Anwältin sehen darin eine Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts. Die Klage wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. Die Richterin stellte fest, dass die Klägerin äußerlich anders behandelt wurde, weil sie eine Frau ist. Es ist auch eine „ungleiche Behandlung“, dass Frauen Geburtshilfe bekommen, Männer aber nicht. Die rechtliche Frage ist nun, ob diese Behandlung gerechtfertigt war. Das Kammergericht hat in einer Teilfrage zugunsten der Klägerin entschieden. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weitergeht und ob das Land Berlin die Klageforderung anerkennt. Es bleibt auch die Frage offen, ob es einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Kleiderordnung im Badebetrieb gibt. Der Anwalt des Landes Berlin betonte, dass der Wachdienst nur für die Einhaltung der Corona-Bestimmungen zuständig war und nicht für das Verweisen der Frau vom Gelände

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„Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, ist manchen deutschen Gerichten offenbar nichts zu absurd. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, was für Verrücktheiten wir als nächstes bekommen werden. Wird die Berliner Justiz Männer zwingen, im Zuge der Gleichberechtigung künftig auch einen BH zu tragen? Wird das Verbot für Männer, auf Frauentoiletten zu gehen, künftig als Diskriminierung eingeordnet – und verboten? Jedenfalls würde das zu der Logik des Gerichts passen. Das hat es am Freitag nach drei Stunden Verhandlung zwar nicht geschafft, allumfassend und endgültig die weltbewegende Frage zu entscheiden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht – weil sie Frauen die Bedeckung ihrer Brüste vorschreiben. Aber zumindest

Details zu „Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

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