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Gedankengeburt aus Brüssel: Freie Fahrt für den „Klimazoll

Published On: 4. Oktober 2023 10:47

Von Daniel Weinmann

CO2-Grenzausgleichsmechanismus – oder auf Neudeutsch: Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM. Der Name dieses Klimaschutz-Konstrukts zeigt deutlich, dass die hochbezahlten Büro-Technokraten der Europäischen Union die Schöpfer sind. Im Jahr 2019 kam Kommissionschefin Ursula von der Leyen auf die Idee, einen „Klimazoll“ einzuführen. Es hat also vier Jahre gedauert, bis die Idee zur politischen Realität wurde. Der Anspruch von CBAM ist es, die europäische Industrie klimafreundlicher zu machen, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Im Rahmen des „grünen Deals“ werden Unternehmen zu strengeren Umweltauflagen verpflichtet, einschließlich eines Preisaufschlags auf die Einfuhr von klimaschädlichen Industriewaren wie Stahl, Eisen, Zement oder Wasserstoff. Es handelt sich um die weltweit erste Aktion dieser Art.

Die Idee hinter CBAM ist, dass europäische Unternehmen bereits im Rahmen des Europäischen Emissionshandels für ihren CO2-Ausstoß zahlen. Nur diejenigen, die nachweisen können, dass sie ihren Klima-Obolus bereits im Ausland geleistet haben, bleiben ungeschoren. Der „Klimazoll“ soll die zusätzlichen Kosten ausgleichen, die den europäischen Unternehmen durch die hohe CO2-Bepreisung entstehen. Die EU-Kommissionäre glauben naiverweise, dass auch außereuropäische Unternehmen klimafreundlicher produzieren werden, um auf dem wichtigen europäischen Markt konkurrenzfähig zu sein. Sie wollen auch das Risiko der Verlagerung von Produktion und Emissionen in Drittstaaten eliminieren. Allerdings verhindert das Reglement der Welthandelsorganisation (WTO) beim Export von Waren aus der EU in Drittstaaten, dass die in der EU entstandenen CO2-Kosten erstattet werden. Dadurch ist die Exportindustrie innerhalb der EU im Nachteil gegenüber Nicht-EU-Wettbewerbern. Das Risiko einer Verlagerung der Produktion bleibt daher bestehen. Die Überwachung der internationalen Emissionen ist zudem administrativ extrem aufwändig. Handelskonflikte und Widerstand seitens der Entwicklungsländer sind absehbar.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus befindet sich derzeit in der ersten Testphase und wird voraussichtlich ab Mitte der 2030er Jahre vollständig greifen. Betroffene europäische Industrieunternehmen müssen bis Anfang 2026 die CO2-Emissionen ihrer Importware berechnen, dokumentieren und der EU melden. Die Unternehmen müssen sich durch hunderte Seiten Gesetzestext quälen und die neuen Richtlinien ihren Geschäftspartnern im außereuropäischen Ausland erklären. Umweltaktivisten begrüßen die Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus, während Kritiker ihn als Protektionismus bezeichnen. Sie befürchten Handelskonflikte und Widerstand seitens der Entwicklungsländer. Es ist wichtig, diese Initiative zu unterstützen, da sie unter Beschuss steht.

„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“: Als kritischer Journalist muss man sich heute ständig mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktiv dabei sind die öffentlich-rechtlichen Sender. Es ist wichtig, Ihre Unterstützung zu haben, sowohl moralisch als auch finanziell. Aktuell sind Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay usw. möglich. Alternativ können Sie auch per Banküberweisung unterstützen

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Kopfgeburt aus Brüssel: Bahn frei für den „Klimazoll“

Von Daniel Weinmann CO2-Grenzausgleichsmechanismus – oder auf Neudeutsch: Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM. Schon der Name dieses Klimaschutz-Konstrukts zeigt unmissverständlich, dass als Schöpfer nur die hochbezahlten Büro-Technokraten der Europäischen Union in Frage kommen. Es war Kommissionschefin Ursula von der Leyen höchstselbst, die im Jahr 2019 auf die Idee kam, einen „Klimazoll“ einzuführen. Vier Jahre hat es also gedauert, bis die Idee zur politischen Realität wurde. Der hehre Anspruch, der einer Quadratur des Kreises gleicht: CBAM soll die europäische Industrie klimafreundlicher gestalten, ohne zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Im Namen des „grünen Deals“ werden Firmen zu immer strengeren Umweltauflagen verpflichtet herzustellen. Dazu gehört ein Preisaufschlag auf die Einfuhr als klimaschädigend geltender Industriewaren wie Stahl, Eisen, Zement oder Wasserstoff. Es handelt

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