Justiz nutzt den Kampf gegen Nazis als Vorwand, um Regierungskritiker zu verfolgen
Vergleiche mit dem Nationalsozialismus sind in meinen Augen schädlich für unsere gesellschaftliche Debatte. Besonders schädlich ist es, dass sie von einer politischen Gruppierung – Rot-Grün – selbstverständlich angewendet werden. Es scheint niemanden zu stören, wenn rot-grüne Politiker und Journalisten Andersdenkende als „Nazis“ diffamieren. Ganz anders, aber umgekehrt: Sobald jemand, der rot-grün kritisiert, auch nur entfernt Parallelen zum Nationalsozialismus zieht, folgt massive Aufregung. Und im schlimmsten Fall eine Strafverfolgung. Das muss jetzt der Autor Christopher „CJ“ Hopkins erleben. Ein Amerikaner in Berlin, der auch schon für meine Seite geschrieben hat. Hopkins war und ist ein lauter Kritiker der Corona-Politik. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Berlin ist er auch ein Nazi-Propagandist. Weil er ironisch behauptete, es gebe gewisse Parallelen zwischen der Corona-Politik und der Politik der Nationalsozialisten, wurde er vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Alternativ könnte er auch 60 Tage im Gefängnis verbringen. Der 62-Jährige will den Strafbefehl nicht akzeptieren
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Justiz instrumentalisiert Nazi-Bekämpfung zur Verfolgung von Regierungskritiker
Vergleiche mit dem Nationalsozialismus sind in meinen Augen Gift in unserer gesellschaftlichen Debatte. Besonders vergiftend wirkt, dass sie das eine politische Lager – rot-grün – mit Selbstverständlichkeit anwendet. Es scheint kaum jemand zu empören, wenn rot-grüne Politiker und Journalisten Andersdenkende als „Nazis“ diffamieren. Ganz anders, aber umgekehrt: Sobald jemand, der rot-grün kritisiert, auch nur im entferntesten irgend welche Parallelen zum Nationalsozialismus führt, folgte massive Aufregung. Und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren. Das muss jetzt der Autor Christopher «CJ» Hopkins erleben. Ein Amerikaner in Berlin, der auch schon für meine Seite geschrieben hat. Hopkins war und ist ein lautstarker Kritiker der Corona-Politik. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Berlin ist er zudem ein Nazi-Propagandist. Weil er ironisch die Behauptung aufstellte, es gebe zwischen
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