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Peinlich: Kachelmanns virtueller Angriff auf Chrupalla

Published On: 8. Oktober 2023 23:55

Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger

Im März 2010 wurde Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt und über 130 Tage lang in Untersuchungshaft gehalten. Die Bild-Zeitung und andere Medien griffen den Angeklagten an und bedauerten es, als er schließlich freigesprochen wurde. In einem Tweet über Tino Chrupalla äußerte Kachelmann seinen Standpunkt, dass er bereit sei, Straftaten zu verurteilen, aber keine Anteilnahme an Chrupallas Schicksal fordere. Man könnte sich wünschen, dass Kachelmann während seines eigenen Prozesses ähnliche Worte gefunden hätte. Die selbsternannten Vertreter des Guten verlieren oft den Maßstab und das Gefühl für Recht und Moral.

Nach §185 StGB kann eine Beleidigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Die Äußerung von Kachelmann könnte als Beleidigung angesehen werden, da sie den ethischen und sozialen Wert des Adressaten herabsetzt. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe wären daher angemessen. Es bleibt abzuwarten, ob Chrupalla rechtliche Schritte einleitet. Es wäre jedoch auch möglich, Kachelmann einfach zu ignorieren und ihm keine Plattform zu bieten.

Als kritischer Journalist muss man sich heutzutage ständig mit Anfeindungen auseinandersetzen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind besonders aktiv dabei. Ich danke meinen Lesern für ihre Unterstützung, sowohl moralisch als auch finanziell. Aktuell können Spenden über verschiedene Zahlungsmethoden geleistet werden. Es ist wichtig, sich gegen solche Angriffe zu wehren und nicht aufzugeben.

Gastbeitrag von Thomas Rießinger

Im März 2010 wurde Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt und über 130 Tage lang in Untersuchungshaft gehalten. Die Bild-Zeitung und andere Medien griffen den Angeklagten an und bedauerten es, als er schließlich freigesprochen wurde. In einem Tweet über Tino Chrupalla äußerte Kachelmann seinen Standpunkt, dass er bereit sei, Straftaten zu verurteilen, aber keine Anteilnahme an Chrupallas Schicksal fordere. Man könnte sich wünschen, dass Kachelmann während seines eigenen Prozesses ähnliche Worte gefunden hätte. Die selbsternannten Vertreter des Guten verlieren oft den Maßstab und das Gefühl für Recht und Moral.

Nach §185 StGB kann eine Beleidigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Die Äußerung von Kachelmann könnte als Beleidigung angesehen werden, da sie den ethischen und sozialen Wert des Adressaten herabsetzt. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe wären daher angemessen. Es bleibt abzuwarten, ob Chrupalla rechtliche Schritte einleitet. Es wäre jedoch auch möglich, Kachelmann einfach zu ignorieren und ihm keine Plattform zu bieten.

Als kritischer Journalist muss man sich heutzutage ständig mit Anfeindungen auseinandersetzen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind besonders aktiv dabei. Ich danke meinen Lesern für ihre Unterstützung, sowohl moralisch als auch finanziell. Aktuell können Spenden über verschiedene Zahlungsmethoden geleistet werden. Es ist wichtig, sich gegen solche Angriffe zu we

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Beschämend: Kachelmanns virtueller Vernichtungsangriff auf Chrupalla

Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger Es geschah im März 2010, dass Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt und mehr als 130 Tage lang in Untersuchungshaft gehalten wurde. Teile der Presse, allen voran die Bild-Zeitung, für die Alice Schwarzer berichtete, schossen sich auf den Beklagten ein und waren voll des Bedauerns, als er schließlich nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – freigesprochen wurde und zusätzlich verschiedene Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozesse gewann. Wie man sich fühlt, wenn man mit Schmutz beworfen wird, hat er allem Anschein nach vergessen. In einem nicht unbedingt mitfühlenden Tweet über Tino Chrupalla, der nach derzeitigem Informationsstand während einer Wahlkampfveranstaltung nach einem „Nadelstich mit einer unklaren Substanz eine

Details zu Beschämend: Kachelmanns virtueller Vernichtungsangriff auf Chrupalla

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