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Eine Sonderbehandlung für Olaf. Der deutsche Rechtsstaat ist nicht begeistert von Cum-Ex-Helfern

Published On: 9. Oktober 2023 10:00

Irgendwie scheint die deutsche Justiz keine Lust zu haben, sich mit der Rolle des Bundeskanzlers beim Cum-Ex-Steuerraubzug der Hamburger Warburg-Bank zu beschäftigen. Ein neu aufgetauchter Vermerk der Kölner Staatsanwaltschaft könnte die Erklärung dafür liefern: Die Ermittler haben bei ihren Untersuchungen möglicherweise nicht so gründlich gearbeitet, wie es üblich gewesen wäre, aufgrund der Stellung des Regierungschefs. Diese Aussage stammt ausgerechnet von der Oberstaatsanwältin, die von Anfang an in ihrer Ermittlungsarbeit behindert wurde. Es scheint, als gäbe es Zufälle.

Der sogenannte Rechtsstaat kann manchmal sehr ungerecht sein. Gegenüber einfachen und unliebsamen Bürgern geht er normalerweise mit voller Härte vor und setzt sein ganzes Straf- und Disziplinararsenal ein. Aber bei Vergehen der Mächtigen und Reichen lässt er gerne mal alle Fünfe gerade sein. Der Cum-Ex-Skandal und insbesondere die Rolle, die Olaf Scholz (SPD) als mutmaßlicher Helfer beim millionenschweren Steuerdiebstahl durch die Hamburger Warburg-Bank gespielt hat, sind ein gutes Beispiel dafür. Und wenn die Sache nicht so ernst wäre, könnte man fast darüber lachen: Der Kaiser ist nackt, ein gewaltiger Ständer entstellt sein Gesicht, das ganze Volk beschuldigt ihn der Lüge – aber er trotzt: „Ich kann mich nicht erinnern.“ Das ist die Verteidigungstaktik eines Kleinkindes und keine Mutter dieser Welt würde so etwas durchgehen lassen. Aber die deutsche Justiz schon. Warum das so ist und wie der Bundeskanzler dem dringend notwendigen Interesse der Ermittlungsbehörden entkommen konnte, wird immer deutlicher.

Im Jahr 2016 verzichtete die Hamburger Finanzbehörde auf eine Steuernachforderung in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Warburg-Bank und es gibt viele Anzeichen dafür, dass Scholz dabei als Vermittler zwischen Warburg-Chef Christian Olearius und Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD), dem heutigen Bürgermeister von Hamburg, fungierte. Als die Sache bekannt wurde, bestritt Scholz zunächst vehement, sich damals mit dem Bankier getroffen zu haben. Dann tauchten Olearius‘ Tagebücher auf, in denen er nach und nach drei Treffen einräumte, wobei er angab, sich nicht mehr an den Inhalt der Gespräche erinnern zu können. Die Hamburger Justiz war überzeugt. Im Dezember 2022 lehnte die Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen gegen den Kanzler ab, und drei Monate später bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft diese Entscheidung. Hintergrund war eine Anzeige des renommierten Strafrechtlers Gerhard Strate, der Scholz vorwirft, im Finanzausschuss des Bundestages und im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft widersprüchliche Aussagen über sein Erinnerungsvermögen gemacht zu haben. Überraschenderweise setzte auch die Kölner Staatsanwaltschaft, insbesondere Deutschlands führende Cum-Ex-Ermittlerin Anne Brorhilker, vor zehn Monaten ein Prüfverfahren in der Angelegenheit aus Mangel an Anfangsverdacht ein, da die Auswertung der sichergestellten E-Mail-Postfächer von Mitarbeitern des Finanzamtes und der Finanzbehörde sowie von Herrn Dr. Tschentscher und Herrn Scholz keine Unterlagen ergab, die Rückschlüsse auf mögliche Gesprächsinhalte zuließen. Diese Begründung entsprach offensichtlich nicht den Tatsachen, denn heute stellt Brorhilker die Dinge ganz anders dar.

Die Oberstaatsanwältin hat einen Vermerk verfasst, der dem Stern zugespielt wurde und vor zwei Monaten an Scholz‘ Anwalt ging. Offenbar war dies eine Reaktion auf ein Versäumnis ihrer Behörde: Obwohl man Ende des Jahres beschlossen hatte, die Angelegenheit ruhen zu lassen, hatte man vergessen, die Gründe dafür schriftlich festzuhalten. Brorhilker hat dies auf ihre eigene Art und Weise nachgeholt: Anstatt zu erklären, warum sie nicht gegen Scholz vorgehen will, lieferte sie stattdessen reichlich Argumente, warum die Ermittlungen hätten vorangetrieben werden müssen. Sie formuliert auch klar, warum dies nicht geschah: „Aufgrund der Stellung“ von Scholz „erschien es daher nicht länger vertretbar, weiter zu warten“. Für ein „Weiterwarten“ hätte es vor allem eine gründliche Prüfung der vorhandenen Beweismittel gebraucht. Dies betraf zum Beispiel das E-Mail-Postfach von Scholz‘ Vertrauter Jeanette Schwamberger. Eine vollständige Durchsuchung hätte Zeit erfordert, Zeit, die Brorhilker aufgrund der engen Fristsetzung durch den Kölner Generalstaatsanwalt nicht hatte. Der Stern deutet den Inhalt des Vermerks jedenfalls so: „In Köln meinte man, genügend Anhaltspunkte zu haben, um sich die Rolle von Scholz in der Warburg-Affäre noch genauer anzuschauen. Aber das schien tro

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Eine Extrawurst für Olaf. Auf Cum-Ex-Amtshelfer ist der deutsche Rechtsstaat nicht scharf

Irgendwie will die deutsche Justiz sich nicht mit der Rolle des Bundeskanzlers beim Cum-Ex-Steuerraubzug der Hamburger Warburg-Bank beschäftigen. Ein frisch aufgetauchter Vermerk der Kölner Staatsanwaltschaft könnte die Erklärung liefern: Demnach agierten die Ermittler bei ihrem Prüfverfahren „mit Rücksicht auf die Stellung“ des Regierungschefs wohl nicht ganz so akribisch wie üblich. Diese Darstellung stammt ausgerechnet von jener Oberstaatsanwältin, die von langer Hand in ihrem Fahndungseifer ausgebremst werden sollte. Zufälle gibt’s. Von Ralf Wurzbacher. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Der sogenannte Rechtsstaat kann so schön ungerecht sein. Einfachen und unliebsamen Bürgern begegnet er für gewöhnlich mit voller Härte und unter Aufbietung seines ganzen Straf- und Disziplinierungsarsenals. Aber bei Verfehlungen der Mächtigen und Reichen

Details zu Eine Extrawurst für Olaf. Auf Cum-Ex-Amtshelfer ist der deutsche Rechtsstaat nicht scharf

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