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Michael Ballweg wird nicht vor Gericht gestellt

Published On: 11. Oktober 2023 13:54

Neun Monate lang war Michael Ballweg, der Gründer von „Querdenken 711“, in Haft. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn der Steuerhinterziehung, des versuchten Betrugs und der Geldwäsche. Im April wurde er aus der Haft entlassen, da das Strafmaß für die Vorwürfe voraussichtlich nicht viel länger gewesen wäre. Es wurde jedoch nie ein Hauptsacheverfahren gegen Ballweg eröffnet. Das Landgericht Stuttgart hat nun den Antrag auf ein Hauptsacheverfahren in weiten Teilen abgelehnt, da die Beweise und Vorwürfe der Staatsanwaltschaft dürftig sind. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht. Die Vorwürfe beziehen sich auf Spenden, die Ballweg für die Querdenken-711-Bewegung gesammelt und missbraucht haben soll.

Die Ablehnung des Hauptsacheverfahrens ist eine Blamage für die Staatsanwaltschaft und wirft Fragen zur Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens auf. Ballweg wurde in Untersuchungshaft genommen, was an sich nicht ungewöhnlich ist, wenn eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht. Die Untersuchungshaft muss jedoch alle drei Monate von einem Gericht geprüft und erlaubt werden. Es sorgt für Verwunderung, dass das Gericht zweimal eine Haftverlängerung erlaubte und nun die Eröffnung eines Hauptverfahrens ablehnt. Die Verteidigung von Ballweg und sein Anwalt sind auch verärgert über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft nach der Ablehnung des Hauptverfahrens. Die Staatsanwaltschaft veröffentlichte ihre Beschwerde beim Oberlandesgericht, bevor Ballweg und sein Anwalt darüber informiert wurden. Ballweg betont, dass er sich nie persönlich bereichert hat und jeden Cent, den er erhalten hat, in die Demokratiebewegung investiert hat.

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Kein Hauptverfahren gegen Michael Ballweg

Neun Monate war Querdenken-Gründer Michael Ballweg in Haft. Nun wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt – ein weiteres peinliches Kapitel in einem Verfahren, das wie ein Schauprozess anmutet. IMAGO / Arnulf Hettrich Neun Monate lang saß der „Querdenken 711“-Gründer Michael Ballweg in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Steuerhinterziehung, versuchten Betrug und Geldwäsche vor. Nach neun Monaten wurde er im April aus der Haft entlassen: weil das Strafmaß der Vorwürfe, wenn das Gericht ihn schuldig befunden hätte, voraussichtlich nicht viel länger gewesen wäre, entschied das Gericht, dass eine Untersuchungshaft nicht länger nötig wäre, um eine Flucht zu verhindern. Das steht alles im Konjunktiv, denn: Gegen Ballweg wurde nie ein Hauptsacheverfahren eröffnet.Umgangssprachlich: Die Staatsanwaltschaft hatte einen Verdacht und angefangen zu

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