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Keine weitere finanzielle Unterstützung für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung

Published On: 13. Oktober 2023 2:10

Von Kai Rebmann

Im Bundestag wird immer wieder vom sogenannten „demokratischen Spektrum“ gesprochen, zu dem alle Parteien außer der AfD gehören sollen, einschließlich der SED-Erben der Linken. In den letzten Jahren musste das Parlament jedoch mehrmals gegen langjährige parlamentarische Gepflogenheiten verstoßen, um diesem etwas eigenartigen Demokratieverständnis Ausdruck zu verleihen. Ein Vizepräsident des Bundestages? Nicht für die AfD! Übernahme von Ausschussvorsitzen? Nicht für die AfD! Alterspräsident des Bundestages aus der AfD-Fraktion? Mit dem „demokratischen Spektrum“ nicht möglich! Steuergelder für parteinahe Stiftungen? Grundsätzlich ja, aber keinen Cent für die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), die der AfD nahesteht! Dies führte im Frühjahr 2023 sogar zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, das angeblich der CDU nahesteht. Karlsruhe kritisierte den Ausschluss der DES von der staatlichen Stiftungsfinanzierung, die jährlich rund 700 Millionen Euro beträgt. Dieses Geld teilen CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke lieber unter sich auf.

Das Bundesverfassungsgericht erinnerte die etablierten Parteien daran, dass es „schwerwiegende Gründe“ für einen Ausschluss aus der Stiftungsfinanzierung geben muss. Zuvor hatte das „demokratische Spektrum“ immer wieder neue Tricks angewendet, um die AfD-nahe DES von öffentlichen Geldern fernzuhalten. Nach ihrem erstmaligen Einzug in den Bundestag argumentierte man, dass sich die AfD erst als stabile Kraft etablieren müsse. Spätestens mit ihrem zweiten Einzug im Jahr 2021 schien diese Hürde genommen zu sein. Daher wurde im Bundeshaushalt 2022 vermerkt, dass Fördergelder nicht an parteinahe Stiftungen ausgezahlt werden, wenn „Zweifel an der Verfassungstreue“ bestehen. Das Urteil aus Karlsruhe richtet sich gegen diesen Vermerk, jedoch aus formalen Gründen. Ein solcher Vermerk im Bundeshaushalt reicht für eine solche Maßnahme nicht aus, so die Richter. Doch die sinkende Zustimmung in der Bevölkerung führte zu erfinderischen Lösungen. Es ist wohl kein Zufall, dass der neue Gesetzesentwurf zur Parteienfinanzierung, der hoffentlich wasserdicht ist, drei Tage nach den desaströsen Landtagswahlen in Bayern und Hessen vorgestellt wurde. Die FDP und die Linke genießen eine Ausnahmeregelung.

Es bedarf keiner vertieften politikwissenschaftlichen Kenntnisse, um das perfide Spiel des „demokratischen Spektrums“ zu durchschauen. Man muss sich vielmehr fragen, wie dumm die Wähler gehalten werden und warum die für den vorliegenden Entwurf verantwortlichen Parteien nicht zumindest ein wenig Mühe darauf verwenden, ihre Motive zu verschleiern. Bisher erhielt eine parteinahe Stiftung Fördermittel, wenn die entsprechende Partei zweimal hintereinander in den Bundestag einziehen konnte. Nun muss die 5-Prozent-Hürde dreimal hintereinander übersprungen werden. Damit umgehen die etablierten Parteien geschickt die Frage, ob die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung

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Weiter kein Geld für AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung

Von Kai Rebmann Im Bundestag ist immer wieder vom selbst ernannten „demokratischen Spektrum“ die Rede, wozu alle Parteien außer der AfD zählen und dem wie ganz selbstverständlich auch die SED-Erben der Linken angehören sollen. Dabei musste das hohe Haus in den vergangenen Jahren schon mehrfach mit seit Jahrzehnten gültigen parlamentarischen Gepflogenheiten brechen, um ihrem durchaus etwas sonderbaren Demokratieverständnis Ausdruck zu verleihen: Einen Bundestag-Vizepräsidenten? Nicht für die AfD! Übernahme von Ausschussvorsitzen? Nicht für die AfD! Alterspräsident des Bundestags aus der Fraktion der AfD? Mit dem „demokratischen Spektrum“ nicht zu machen! Steuergeld für parteinahe Stiftungen? Grundsätzlich ja, und auch nicht zu knapp, aber keinen Cent für die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), die der AfD nahesteht! Letzteres rief im Frühjahr 2023 sogar das Bundesverfassungsgericht auf

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