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Erfolg für das Urinieren im Freien – zumindest am Meer

Published On: 23. Oktober 2023 16:12

Bislang habe ich meinen guten Vorsatz, in Zukunft mehr gute Nachrichten zu bringen, nicht wirklich umgesetzt. Die Auswahl ist einfach zu begrenzt. Umso erfreulicher ist es, wenn ich Ihnen heute endlich etwas Positives berichten kann. Es geht um ein bahnbrechendes und wegweisendes Urteil eines Amtsgerichts im Norden Deutschlands. Leider ist dieses Urteil in den großen Medien, die sich so sehr auf den „Kampf gegen Rechts“ und Kriege konzentrieren, völlig untergegangen. Dabei betrifft es eine so grundlegende menschliche Verrichtung wie das Wasserlassen. Aber alles der Reihe nach.

Ein Mann urinierte nachts in die Ostsee und wurde dabei von Ordnungsbeamten erwischt. Er sollte eine Geldbuße von 60 Euro zahlen. Doch das Amtsgericht Lübeck entschied anders. Es bezeichnete den Vorgang des Wasserlassens als eine menschliche Willensbetätigung, die durch die allgemeine Handlungsfreiheit geschützt sei. Das Gericht argumentierte, dass das Urinieren unter freiem Himmel, selbst wenn es das Schamgefühl aller Geschlechter verletzen könnte, in der Gesellschaft nicht als grob ungehörige Handlung angesehen werde. Es verwies auf öffentliche Toiletten, auf denen das gemeinsame Wasserlassen üblich sei. Zudem stellte das Gericht fest, dass weder eine Verunreinigung noch eine Geruchsbelästigung vorliege, die eine ungehörige Handlung darstellen könnten.

Dieses Urteil ist nicht nur poetisch, sondern auch wegweisend. Es zeigt, dass der Mensch unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte hat als die Tiere in der Natur. Es wäre wünschenswert, wenn andere Gerichte ähnlich viel Augenmaß und gesunden Menschenverstand zeigen würden. Vor allem in Zeiten wie der Corona-Pandemie, in denen Behörden oft überzogen reagieren und Menschen für banale Handlungen verfolgen. Ihre Unterstützung ist in solchen Zeiten umso wichtiger.

„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“ – als kritischer Journalist muss man sich heute mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktiv dabei sind die öffentlich-rechtlichen Sender. Es ist wichtig, dass Sie mich unterstützen, sowohl moralisch als auch finanziell. Ihre Unterstützung ermöglicht es mir, meine Arbeit fortzusetzen, ohne auf Zwangsgebühren und Steuergelder angewiesen zu sein. Aktuell können Sie über verschiedene Zahlungsmethoden spenden. Auch kleine Beträge sind willkommen. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.

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Durchbruch fürs Wildpinkeln – zumindest am Meer

Bislang ist nichts Richtiges geworden aus meinem guten Vorsatz, künftig mehr gute Nachrichten zu bringen. Die Auswahl ist einfach viel zu begrenzt. Umso erfreulicher ist es, wenn ich Ihnen, wie heute, endlich einmal etwas Positives zu berichten vermag. Es geht um ein ebenso bahnbrechendes wie wegweisendes und poetisches Urteil eines Amtsgerichtes im hohen Norden der Bundesrepublik. Das leider in unseren so sehr auf den „Kampf gegen Rechts“ und Kriege jeder Art konzentrierten großen Medien völlig untergegangen ist. Obwohl es eine so grundlegende menschliche Verrichtung betrifft wie das Wasserlassen. Aber alles der Reihe nach. Was ist passiert? „Ein Mann urinierte nachts in die Ostsee, wurde dabei von Ordnungsbeamten erwischt und sollte 60 Euro Geldbuße zahlen. Muss er aber nicht, so das

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