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Die Europäische Zentralbank widersetzt sich den Bestrebungen der EU-Kommission, Bargeld abzuschaffen | Von Norbert Häring

Published On: 25. Oktober 2023 12:06

Ein Kommentar von Norbert Häring. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat erstmals in einer kritischen Stellungnahme zum Entwurf einer Bargeld-Richtlinie ihre Ablehnung gegenüber den bargeldfeindlichen Aktivitäten der EU-Kommission zum Ausdruck gebracht. Die EZB möchte, dass Geschäfte und der Staat durch einseitige Erklärungen daran gehindert werden, die Annahme von Euro-Bargeld auszuschließen. Die Kommission hingegen bevorzugt in ihren Richtlinien zum digitalen Euro und zum Euro-Bargeld die digitale Variante des Zentralbankgeldes. Der Entwurf für den digitalen Euro sieht vor, dass dieser neben Bargeld als zweites gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert wird. Nur kleine Geschäfte sollen das Recht haben, die Annahme des digitalen Euro durch einseitige Erklärung auszuschließen. Allen anderen kommerziellen Zahlungsempfängern wäre dies verboten. Im Gegensatz dazu sieht der Entwurf für die Bargeldrichtlinie vor, dass jedes Geschäft weiterhin durch einseitige Erklärung die Annahme von Euro-Bargeld ablehnen kann. Staatliche Stellen sollen jedoch das Recht haben, Bargeldannahme zu verweigern, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Die Kommission möchte den Regierungen lediglich die Aufgabe übertragen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn die Ablehnung von Bargeld so weit verbreitet ist, dass in der Regel nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden kann. Die EZB hat sich in ihrer Stellungnahme vom 16. Oktober deutlich gegen die Benachteiligung von Münzen und Scheinen als Zahlungsmittel im Vergleich zum zukünftigen digitalen Zentralbankgeld ausgesprochen. Sie fordert, dass einseitige Ausschlüsse von Bargeld im Voraus verboten werden und dass staatliche Stellen generell die Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels nicht ablehnen dürfen. Der Entwurf der Kommission sieht vor, dass Geschäfte die Annahme von Banknoten ablehnen dürfen, wenn dies aus temporären und legitimen Gründen geschieht, die außerhalb der Kontrolle des Zahlungsempfängers liegen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Die EZB begrüßt diese Anforderungen, kritisiert jedoch, dass das Fehlen von ausreichend Wechselgeld explizit und generell als zulässiger Grund genannt wird. Dies senkt die Hürde zur Annahmeverweigerung beträchtlich, da das Vorhalten von ausreichend Wechselgeld in der Regel in der Kontrolle des Zahlungsempfängers liegt. Unter dem früheren EZB-Präsidenten Mario Draghi hatte die EZB zusammen mit der Kommission das Bargeld bekämpft und Barzahlungsobergrenzen genehmigt. Seit Yves Mersch im Direktorium der EZB für Recht und Banknoten zuständig ist, hat sich die EZB jedoch gegen weitere Senkungen von Barzahlungsobergrenzen ausgesprochen. In meinem Verfahren um das Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags hat die EZB diese Linie unterstützt

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Europäische Zentralbank gegen bargeldfeindliche Umtriebe der EU-Kommission | Von Norbert Häring

Ein Kommentar von Norbert Häring. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich mit einer kritischen Stellungnahme zum Entwurf einer Bargeld-Richtlinie erstmals den bargeldfeindlichen Umtrieben der EU-Kommission in den Weg gestellt. Die Notenbank will, dass Geschäften und dem Staat verboten wird, die Annahme von Euro-Bargeld durch einseitige Erklärung auszuschließen. Wie (fast nur) auf diesem Blog kritisch berichtet , will die Kommission mit ihren parallel vorgelegten Richtlinien zum digitalen Euro  und zum Euro-Bargeld  die digitale Variante des Zentralbankgeldes entscheidend bevorzugen. Der Richtlinienentwurf zum digitalen Euro sieht vor, dass dieser neben Bargeld zweites gesetzliches Zahlungsmittel wird. Nur kleine Geschäfte sollen das Recht haben, die Annahme des digitalen Euro durch einseitige Erklärung auszuschließen, etwa durch ein Schild an der Ladentür. Allen anderen kommerziellen Zahlungsempfängern würde das verboten. Im

Details zu Europäische Zentralbank gegen bargeldfeindliche Umtriebe der EU-Kommission | Von Norbert Häring

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