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Ausgeliefert 2 Jahre 9 Monate Gefangenschaft ohne Bewährung für Dr. Jiang

Published On: 8. November 2023 18:06

Der Fall Dr. Monika Jiang – Inhaftierung wegen der Befreiung vom Tragen der Maske, Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse §278 StGB – Verurteilung zu 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung und 3 Jahre Berufsverbot

Das Urteil gegen die Ärztin Dr. Monika Jiang wurde am 02.01.2023 am Amtsgericht Weinheim von Richterin Lösche am 3. Gerichtstag gefällt. Der Prozess läuft jedoch bereits seit dem 24. November 2022. Die Ärztin muss sich also seit einem Jahr mit diesem nervenaufreibenden Prozess gegen sie beschäftigen. Das Urteil vom 02.01.2023 ist laut RA Ivan Künnemann falsch, da es einen ganz anderen Sachverhalt regelt als der, welcher Frau Dr. Jiang vorgeworfen wird. Der §278 StGB soll den Staat und Versicherungsgesellschaften davor bewahren, über Jahre hinweg für unberechtigte Leistungen aufzukommen, die aufgrund falscher medizinischer Wertungen gewährt wurden. Als der Straftatbestand geschaffen wurde, hatte der Gesetzgeber jedoch nicht ein Attest zur Befreiung vom Tragen einer Maske im Sinn. Die Gesetzesänderung am 25.11.2021 könnte nun auch ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht meinen, allerdings wurden die Atteste nach der alten Gesetzeslage ausgestellt. RAin Bahner spricht von einer Spezialjustiz, die nirgendwo verankert ist. Denn bei Krankschreibungen ist es ausdrücklich erwünscht, dass Ärzte dies auch ohne körperliche Untersuchung ausstellen dürfen (Telemedizingesetz). Speziell für Maskenatteste soll dies nicht gelten. Auch spricht Bahner an, dass die Richterin davon spricht, dass Dr. Jiang ihre eigenen Patienten hätte befreien können. Dazu sagt Bahner ganz deutlich „bullshit“, denn laut ihr werden Ärzte verfolgt, die ein einziges Attest an ihre Patienten ausgestellt haben. Unter echter Rechtsprechung stelle ich mir schon etwas anderes vor. Dr. Monika Jiang Künnemann erzählt auch von einem Arzt, der ihn wegen einer Hausdurchsuchung hinzugerufen hat. Dieser hat in 2,5 Jahren 5 Maskenatteste für eigene Patienten ausgestellt. Bei der Hausdurchsuchung ging es darum festzustellen, ob vorab eine körperliche Untersuchung erfolgte. Geforderte Strafen für Frau Dr. Jiang und ihre Angestellten 4.374 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht führten zu dem Urteil: Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten vorläufiges Berufsverbot 28.000 Euro sollen eingezogen werden. Dabei handelt es sich um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern erhalten hat. Die 4.374 Patienten wurden nicht vor Gericht gehört, so RA Ivan Künnemann. Das Urteil basiert jedoch auf diesen 4.374 Attesten. Dr. Jiang hat lediglich eingeräumt, dass auch Atteste ohne Untersuchung stattgefunden haben. Dabei kann aber nicht automatisch auf die 4.374 Atteste geschlossen werden – denn nicht alle Patienten hatten ein Attest ohne Untersuchung erhalten. Für die Angestellte wurde eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten zur Bewährung gefordert, sowie eine Geldstrafe von 2.000 Euro. Bei der Urteilsverkündung wurde dies dann reduziert: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro und sah von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung ab. Im Fall der Angestellten ging das Gericht davon aus, dass die Frau von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte. „Impfen – nein danke“ war am Tag der Urteilsverkündung vor Ort und hat nicht nur mit Dr. Jiang gesprochen, sondern auch mit ihren Patienten. Auch Lisa, eine junge Patientin, kommt vor Ort zu Wort und wird vom SWR interviewt. Für sie ist Dr. Jiang eine Superheldin. Später werden einige ausgewählte Ausschnitte bei Brisant ausgestrahlt. Sie ist einfach eine Superheldin für uns. Lisa Es sollte ja um Wahrheit und Gerechtigkeit gehen und da sollten Gefühle keine Rolle spielen. Ich habe den Eindruck, dass einfach auf der Richter/Schöffenseite nicht wirklich Interesse an Fakten ist und nicht wirklich, überhaupt Wahrheitsfindung scheint nicht so die Spezialität zu sein. […] Was ich doch schon recht schockierend finde. Dr. Monika Jiang Die Berufung ist seit gestern, dem 07.11.2023, am Landgericht Mannheim am Laufen (Az.: 12 NBs 206 Js 23405/20). Der nächste Verhandlungstermin findet am 09.11. um 09:00 Uhr statt – also morgen. Frau Dr. Jiang freut sich sicherlich über Vorortunterstützung. Wie lautet der Vorwurf? Das Verteidigerteam (RA Sven Lausen, RA Ivan Künnemann, RA Holger Willanzheimer) hat gestern für Frau Jiang und ihre Mitarbeiterin (Frau Seiberling) eine Presseerklärung auf Telegram im Kanal „Anwälte für Aufklärung“ veröffentlicht. Das Fazit: Der Tatbestand des § 278 StGB a.F. war zu keinem Zeitpunkt objektiv durch die angeklagten Schriftstücke erfüllt. Der Gesetzgeber hat in Ansehung dieser Problematik mit Wirkung zum 24.11.2021 das Gesetz nach 150 Jahren geändert und das Tatbestandsmerkmal „zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherung“ eingeführt. Die Ärztin hat die Atteste jedoch nach der alten Gesetzeslage ausgestellt und somit nicht gegen den geänderten Tatbestand verstoßen

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Ausgeliefert: 2 Jahre 9 Monate Gefängnis ohne Bewährung für Dr. Jiang

Der Fall Dr. Monika Jiang – in Haft wegen der Befreiung vom Tragen der Maske, „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ §278 StGB – Verurteilung zu 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung und 3 Jahre Berufsverbot Das Urteil gegen die Ärztin Dr. Monika Jiang ist am 02.01.2023 am Amtsgericht Weinheim von Richterin Lösche am 3. Gerichtstag gefällt worden (Verteidiger: Beate Bahner und RA Ivan Künnemann). Der Prozess läuft allerdings auch schon seit 24. November 2022. Die Ärztin muss sich also seit einem Jahr mit diesem nervenaufreibenden Prozess gegen sie beschäftigen. Das Urteil vom 02.01.2023 ist laut RA Ivan Künnemann falsch, weil er einen ganz anderen Sachverhalt regelt, als der, welcher Frau Dr. Jiang vorgeworfen wird. Der §278 StGB soll den Staat und

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